Ökoförderungen Land Steiermark 2017

Vom Land Steiermark wurden die aktualisierten Förderrichtlinien bezüglich Biomasseheizungen, thermischer Solaranlagen, Photovoltaikanlagen und Stromspeicher sowie Wärmepumpen und Pumpentausch für das Jahr 2017 veröffentlicht.

Die einzelnen Fördersätze sind nahezu konstant geblieben bzw. sogar geringfügig angehoben worden. Es wurde darüber hinaus eine neue Förderung zum Thema Heizungsoptimierung ins Leben gerufen.

Neues Abwicklungsverfahren

Grundlegend verändert hat sich die Abwicklung des Verfahrens. Die Förderungen für innovative Mobilität (Lastenfahrräder/Falträder) sowie Heizungsoptimierung mittels Pumpentausch können im Rahmen eines einstufigen Verfahrens im Nachhinein innerhalb von 6 Monaten nach der Anschaffung gestellt werden.

Für die übrigen Förderungen hat sich das zweistufige Verfahren wie folgt geändert:

  • Die Registrierung (Schritt 1) muss vor Lieferung und Montage erfolgen.
  • Der Förderungsantrag inkl. Bestätigungsblatt (Schritt 2) ist erst nach der Errichtung zu stellen.

Registrierung

Der Schritt 1 hat sich insofern vereinfacht, als dass kein Angebot bzw. keine weiteren Unterlagen nötig sind. Die Registrierung muss jedoch vor Lieferung und Montage der Anlage erfolgen.

Die Registrierung erfolgt mittels eines Formulars, welches Sie auf der Homepage der LEA unter www.lea.at/downloads unter den einzelnen Förderschwerpunkten finden. Dieses Formular können Sie dann an uns per Post, Fax oder Email senden (Auersbach 130, 8330 Feldbach bzw. Fax: +43-3152-8575-510 oder Email office@lea.at).

Mit der Registrierung werden eine Registrierungsnummer vergeben und die Förderungsmittel für die Dauer von 6 Monaten reserviert. Der Förderungsantrag wird mit der zugeteilten Registrierungsnummer per Postweg an Sie übermittelt.

Förderungsauszahlung

Nach Errichtung der Anlage kann innnerhalb einer Frist von 6 Monaten ab Zuteilung der Registrierungsnummer die Förderungsauzahlung beantragt werden. Den Förderungsantrag inklusive aller benötigten Unterlagen können Sie abermals an uns per Post, Fax oder Email senden (Auersbach 130, 8330 Feldbach bzw. Fax: +43-3152-8575-510 oder Email office@lea.at).

Fördersätze im groben Überblick

Biomasseheizungen

  • € 1.300 Scheitholzgebläsekessel und Pellets-Etagenheizungen
  • € 1.600 Pellets- oder Hackschnitzelzentralheizungen
  • € 1.075 Pufferspeicher mit Frischwassermodul (in Kombination mit einer geförderten Solaranlage)

Thermische Solaranlagen

  • € 150 pro m² bis 10 m²
  • € 100 für jeden weiteren m²
  • max. € 3.000 für Ein- und Zweifamilienhäuser

Photovoltaikanlagen, Stromspeicher und Lastmanagementsytem

  • Photovoltaikanlagen
    • € 270 pro kWp bis max. 5 kWp (Aufdach, Freianlage)
    • € 370 pro kWp bis max. 5 kWp gebäudeintegriert)
    • ab 3 kWp ist eine Stromspeicher mit zumindest 2 kWh brutto erforderlich
  • Lastmanagementsystem
    • € 200 pro System (ab 1 kWp PV-Anlage, zumindest 4 schaltbare Verbraucher)
  • Stromspeicher
    • € 200 pro kWh brutto (Bleispeicher) bis max. 7,5 kWh
    • € 500 pro kWh brutto (sonstige Speicher wie z.B. Lithiumionen) bis max. 5 kWh
    • zumindest 2 kWp PV-Anlage nötig

Wärmepumpen

  • € 4.000 für Grundwasser-Wärmepumpen
  • € 3.500 für Erdwärmepumpen Tiefensonde
  • € 2.500 für Erdwärmepumpen Flächenkollektor
  • € 1.000 für Luftwärmepumpen
  • Heizwärmebedarf max. 70 kWh/m²
  • mind. erforderliche Jahresarbeitszahlen
    • > 4,0 bei reinem Heizbetrieb
    • > 3,5 bei Raumwärme und Warmwasser kombiniert
    • > 4,2 in Kombination mit thermischer Solaranlage

Heizungsoptimierung Pumpentausch

  • € 75 je Pumpe (max. 3 Stück)
  • Bestätigung der Zweckmäßigkeit durch Ich tu´s Berater anlässlich einer Energieberatung nötig

Heizungsoptimierung Biomasse und Wärmepumpe

  • max. € 600 pro kW Heizlast
  • max. € 1.200 pro kW Heizlast mit Anpassung des Wärmeabgabesystems bei Wärmepumpen
  • anrechenbare Heizlast
    • max. 7 kW für 1-2 Personenhaushalte
    • für jede weitere Person 1,5 kW

Innovative Mobilität Lastenfahrräder und Falträder

  • € 500 pro Fahrrad für Privatpersonen
  • € 400 pro Fahrrad für Betriebe bzw. Vereine

Elektrofahrzeuge und Elektrotankstellen

  • € 5.000 für mehrspurige E-Fahrzeuge
  • € 1.000 für einspurige E-Fahrzeuge
  • € 1.000 für E-Ladestellen
  • jeweils max. 25 % der Anschaffungskosten (abzüglich aller Rabatte, inkl. USt.)

Downloads und weitere Informationen

Nähere Informationen zu den Direktförderungen 2017 des Landes Steiermark und die entsprechenden Formulare bzw. Unterlagen finden Sie auf unserer Homepage unter www.lea.at/downloads bzw.den einzelnen Unterseiten:

Für weitere Fragen steht Ihnen unser Förderservice-Team der LEA gerne zur Verfügung: