Förderung Land Steiermark
Das Land Steiermark (Steirischer Umweltlandesfonds) fördert neue Pellets- und Hackgutanlagen im Rahmen der Raus aus Öl und Gas Aktion, wie auch neue Scheitholzheizungen und Kombikessel außerhalb vom Großraum Graz. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnbauträger, Betreiber von Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen und öffentlichen Sportanlagen sowie Vereine und Gemeinden.
- Fördergegenstand: Es wird der Ersatz von bestehenden fossilen Heizungssystemen und Stromheizungen durch neue automatisch beschickte (Pellets- und Hackschnitzelkessel), wie auch durch neue Scheitholzgebläsekessel (Holzvergaserkessel) sowie Kombikessel mit wahlweiser händischer Beschickung bis zu einer Nennwärmeleistung von < 400 kW gefördert.
- Antragstellung: Die Antragstellung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:
- Die Stufe 1 umfasst den Förderungsantrag. Vor Lieferung und Montage muss ein Antragsformular ausgefüllt und per E-Mail oder mit der Post an das Land Steiermark gesendet werden. Mit diesem Antrag sind die Fördermittel für Sie reserviert. Die Fertigstellungsmeldung wird mit der zugeteilten Registrierungsnummer per Postweg an Sie übermittelt.
- Stufe 2: Förderungsauszahlung: Ab Zuteilung der Auftragsnummer ist die Anlage innerhalb von 12 Monaten zu errichten. Die Förderauszahlung (Fertigstellungsmeldung) ist innerhalb dieser Frist von 12 Monaten zu beantragen. Dazu sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- ausgefüllte Fertigstellungsmeldung
- ausgefülltes Bestätigungsformular (Bestätigung der Gemeinde und vom Installateur)
- Abnahmeprotokoll
- Rechnungen in Kopie
- Fotos der gesamten Anlage
- ggf. Bestätigung der Landwirtschaftskammer, Technisches Produktdatenblatt bei Ausführung als hybride Biomasseheizung mit Wärmepumpe
- Bestätigung der regionalen Fernwärmenetzbetreiber, dass kein wirtschaftlicher Anschluss möglich ist
- Anlagennummer (binnen 3 Monate nach Erstinbetriebnahme bekanntzugeben)
- Energieausweis oder Bestätigung über die Energieberatung
- Bei Pellets- bzw. Hackschnitzelkessel: nur im Großraum Graz – Nachweis über die Einhaltung der spezifischen Staubemission
- Geltungszeitraum: Die Förderaktion gilt von 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025.
- Förderhöhe: € 2.500
Die Förderhöhe beträgt max. 30% der anrechenbaren Investitionskosten
Download und weitere Informationen
- Infoblatt Förderung Holzheizungen 2025
- Förderungsantrag (Schritt 1) 2025
- Bestätigungsblatt (Schritt 2) 2025
- Richtlinie Allgemeine Förderungsvoraussetzungen 2025
- Förderfähige Holzkessel
- Förderungsantrag LEA
Förderung Bund
Förderaktion erfolgreich beendet!
Die Förderungsaktion Sanierungsoffensive mit „Sanierungsbonus“ und „Raus aus Öl und Gas“ 2023/24 wurde beendet. Über eine Fortsetzung wird eine neue Bundesregierung entscheiden.
Mittel ausgeschöpft
Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel wurden ausgeschöpft. Eine neue Registrierung bzw. Antragstellung ist daher derzeit nicht möglich.
Aufrechte Registrierungen nicht betroffen
Mit einer aufrechten Registrierung bzw. einem Antrag sind die Förderungsmittel natürlich für Sie reserviert. Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung nicht verlängert werden kann. Ab der Registrierung haben Sie 12 Monate Zeit, die Maßnahme durchzuführen und den Antrag einzureichen. Die Registrierung endet automatisch nach Ablauf dieser Frist.
Hier geht’s zur Bundesförderung!
Förderung Bund: Tausch erneuerbarer Heizungssysteme
Tausch von nicht mehr energieeffizienten, erneuerbaren Heizungssystemen auf klimafreundliche Anlagen im Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus
- Registrierung:
- Sie registrieren Ihren geplanten und baureifen bzw. bereits umgesetzten Heizungstausch ausschließlich online.
- Nach abgeschlossener Registrierung erhalten Sie einen Zugangslink für die Antragstellung. Ab der Registrierung haben Sie 12 Monate Zeit, den Heizungstausch durchzuführen und einen Antrag einzureichen.
- Mit der Registrierung sind Förderungsmittel für Sie reserviert.
- Antragstellung
- Der Förderungsantrag kann ausschließlich auf der Online-Plattform über Ihren persönlichen Link eingereicht werden, den Sie nach der Registrierung erhalten haben
- Die notwendigen Unterlagen (siehe Informationsblatt) sind online auf der Plattform hochzuladen und der Antrag abzusenden. Bitte beachten Sie, dass die Heizung bei der Antragstellung fertig installiert und abgerechnet sein muss.
- Förderhöhe: € 5.000
- Fördervoraussetzungen:
- Mindestalter nicht fossiler Heizung (der bestehenden Wärmepumpe oder Holzheizung) von 15 Jahren
- Nur für Privatpersonen
- Kein Hauptwohnsitz am Standort des Heizungstausches erforderlich
- Keine Einkommensprüfung
- Für Leistungen ab 01.07.2024 (bis 31.12.2025)
Zusätzlich zur Bundesförderung kann für den Tausch eines
erneuerbaren Heizungssystems auch die kleine Sanierung beim Land Stmk angesucht
werden.
Hier geht’s zur Kleinen Sanierung – Wohnbau – Land Steiermark!
Förderansuchen sind bis 2 Jahre nach Rechnungslegung
möglich.
Download:
Ihr Ansprechpartner
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte unser Expertenteam der LEA unter 03152 38 911 bzw. office@lea.at.