Förderung Land Steiermark
Das Land Steiermark (Steirischer Umweltlandesfonds) fördert neue Pellets- und Hackgutanlagen im Rahmen der Raus aus Öl und Gas Aktion, wie auch neue Scheitholzheizungen und Kombikessel außerhalb vom Großraum Graz. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnbauträger, Betreiber von Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen und öffentlichen Sportanlagen sowie Vereine und Gemeinden.
- Fördergegenstand: Es wird der Ersatz von bestehenden fossilen Heizungssystemen und Stromheizungen durch neue automatisch beschickte (Pellets- und Hackschnitzelkessel), wie auch durch neue Scheitholzgebläsekessel (Holzvergaserkessel) sowie Kombikessel mit wahlweiser händischer Beschickung bis zu einer Nennwärmeleistung von < 400 kW gefördert.
- Antragstellung: Die Antragstellung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:
- Die Stufe 1 umfasst den Förderungsantrag. Vor Lieferung und Montage muss ein Antragsformular ausgefüllt und per E-Mail oder mit der Post an das Land Steiermark gesendet werden. Mit diesem Antrag sind die Fördermittel für Sie reserviert. Die Fertigstellungsmeldung wird mit der zugeteilten Registrierungsnummer per Postweg an Sie übermittelt.
- Stufe 2: Förderungsauszahlung: Ab Zuteilung der Auftragsnummer ist die Anlage innerhalb von 12 Monaten zu errichten. Die Förderauszahlung (Fertigstellungsmeldung) ist innerhalb dieser Frist von 12 Monaten zu beantragen. Dazu sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- ausgefüllte Fertigstellungsmeldung
- ausgefülltes Bestätigungsformular (Bestätigung der Gemeinde und vom Installateur)
- Abnahmeprotokoll
- Rechnungen und Zahlungsbestätigungen in Kopie
- Fotos der gesamten Anlage
- ggf. Bestätigung der Landwirtschaftskammer, Technisches Produktdatenblatt bei Ausführung als hybride Biomasseheizung mit Wärmepumpe
- Bestätigung der regionalen Fernwärmenetzbetreiber, dass kein wirtschaftlicher Anschluss möglich ist
- Anlagennummer (binnen 3 Monate nach Erstinbetriebnahme bekanntzugeben)
- Energieausweis oder Bestätigung über die Energieberatung
- Bei Pellets- bzw. Hackschnitzelkessel: nur im Großraum Graz – Nachweis über die Einhaltung der spezifischen Staubemission
- Geltungszeitraum: Die Förderaktion gilt von 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023.
- Förderhöhe: € 2.500
Die Förderhöhe beträgt max. 30% der anrechenbaren Investitionskosten
Download und weitere Informationen
- Infoblatt Förderung Holzheizungen 2023
- Förderungsantrag (Schritt 1) 2023
- Bestätigungsblatt (Schritt 2) 2023
- Richtlinie Allgemeine Förderungsvoraussetzungen 2023
- Förderfähige Holzkessel
- Anfrageformular Förderung LEA
Förderung Bund: Raus aus Öl und Gas 2023/2024
Für den Umstieg von fossilen Heizungssystemen (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) auf Holz- und Wärmepumpenheizungen sowie hocheffiziente Fernwärmenetze gibt es wieder eine Bundesförderung. Die Antragstellung erfolgt online.
Hier geht’s zur Bundesförderung!
Ihr Ansprechpartner
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte unser Expertenteam der LEA unter 03152/8575-500 bzw. office@lea.at.