Förderansuchen Thermische Solaranlagen

Förderung Land Steiermark Solaranlagen

Das Land Steiermark (Steirischer Umweltlandesfonds) fördert die Errichtung thermischer Solaranlagen und wasserbasierender Hybridkollektoren. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnbauträger, Betreiber von Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen und öffentlichen Sportanlagen, Vereine, Gemeinden sowie Kleinstunternehmen.

  • Antragstellung: Die Antragstellung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren.
    • Die Stufe 1 umfasst die Antragstellung. Im Zuge dessen ist ein Förderungsantrag vor der Lieferung und Montage auszufüllen und per E-Mail oder mit der Post an das Land Stmk. zu senden.
    • Stufe 2 umfasst die Förderungsauszahlung: Ab Zuteilung der Auftragsnummer ist die Anlage innerhalb von 12 Monaten zu errichten.  Die Fertigstellungsmeldung ist online über den in diesem Zeitraum gültigen Link zur Online-Fertigstellungsmeldung oder alternativ per Postweg bei der Einreichstelle einzubringen. Dazu sind folgende Unterlagen vorzulegen:
      • ausgefüllte Fertigstellungsmeldung
      • Bestätigung eines befugten Unternehmens zur Übergabe und erfolgreichen Inbetriebnahme
      • Nachweis der Zertifizierung der Solarkollektoren
      • Rechnungen in Kopie
      • Bruttoflächennachweis mittels Kollektorprüfberichts
      • ausgefülltes Bestätigungsblatt
  • Geltungszeitraum: Die Förderaktion gilt von 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2025.
  • Förderhöhe:
    • Fördersatz: 300 € / m², mind. 4 m² Bruttokollektorfläche
      • max. 15 m² förderbare Bruttokollektorfläche (Warmwasserbereitung) 
      • max. 20 m² förderbare Bruttokollektorfläche (Heizungseinbindung)

Download und weitere Informationen

Bundesförderung Solaranlagen

Förderaktion erfolgreich beendet!

Die Förderungsaktion Sanierungsoffensive mit „Sanierungsbonus“ und „Raus aus Öl und Gas“ 2023/24 wurde beendet. Über eine Fortsetzung wird eine neue Bundesregierung entscheiden. 

Mittel ausgeschöpft

Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel wurden ausgeschöpft. Eine neue Registrierung bzw. Antragstellung ist daher derzeit nicht möglich.

Aufrechte Registrierungen nicht betroffen

Mit einer aufrechten Registrierung bzw. einem Antrag sind die Förderungsmittel natürlich für Sie reserviert. Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung nicht verlängert werden kann. Ab der Registrierung haben Sie 12 Monate Zeit, die Maßnahme durchzuführen und den Antrag einzureichen. Die Registrierung endet automatisch nach Ablauf dieser Frist.

Ihr Ansprechpartner

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte unser Expertenteam der LEA unter 03152 38 911 bzw. office@lea.at.