Förderansuchen Solaranlagen

Förderung Land Steiermark Solaranlagen

Das Land Steiermark (Steirischer Umweltlandesfonds) fördert die Errichtung und Erweiterung thermischer Solaranlagen und wasserbasierender Hybridkollektoren. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnbauträger, Betreiber von Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen und öffentlichen Sportanlagen, Vereine, Gemeinden sowie Kleinstunternehmen.

  • Antragstellung: Die Antragstellung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren.
    • Die Stufe 1 umfasst die Antragstellung. Im Zuge dessen ist ein Förderungsantrag vor der Lieferung und Montage auszufüllen und per E-Mail oder mit der Post an das Land Stmk. zu senden. Mit diesem Antrag sind die Fördermittel für Sie reserviert. Der Förderungsantrag wird mit der zugeteilten Registrierungsnummer per Postweg an Sie übermittelt.
    • Stufe 2 umfasst die Förderungsauszahlung: Ab Zuteilung der Auftragsnummer ist die Anlage innerhalb von 12 Monaten zu errichten.  Nach Errichtung der Anlage kann (Fertigstellungsmeldung) innerhalb dieser Frist von 12 Monaten die Förderungsauszahlung beantragt werden. Dazu sind folgende Unterlagen vorzulegen:
      • ausgefüllte Fertigstellungsmeldung
      • ausgefülltes Bestätigungsformular (Bestätigung der Gemeinde und vom Installateur)
      • Abnahmeprotokoll
      • Rechnungen und Zahlungsbestätigungen in Kopie
      • Nachweis des Gütesiegels oder der Zertifizierung
      • Fotos der Anlage
  • Geltungszeitraum: Die Förderaktion gilt von 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023.
  • Förderhöhe:
    • Fördersatz: 300 € / m²
      • max. 15 m² förderbare Bruttokollektorfläche (Warmwasserbereitung) 
      • max. 20 m² förderbare Bruttokollektorfläche (Heizungseinbindung)

Download und weitere Informationen

Bundesförderung Solaranlagen

Solarbonus 1.500 € bei gleichzeitigem Heizungstausch (Raus aus Öl)

Ihr Ansprechpartner

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte unser Expertenteam der LEA unter 03152/8575-500 bzw. office@lea.at.