Förderung Land Steiermark Wärmepumpen
Das Land Steiermark (Steirischer Umweltlandesfonds) fördert den Umstieg von Öl, Gas, Koks, Kohle und Stromspeicheröfen auf Luftwärme-, Grundwasser- und Erdwärmepumpen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnbauträger, Betreiber von Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen und öffentlichen Sportanlagen, Vereine, Gemeinden sowie Kleinstunternehmen.
- Antragstellung: Die Antragstellung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren.
- Die Stufe 1 umfasst den Förderungsantrag: Dieser ist online vor der Lieferung und Montage durchzuführen.
- Förderungsauszahlung, Stufe 2: Ab Zuteilung der Antragsnummer ist die Anlage innerhalb von 12 Monaten zu errichten. Die Fertigstellungsmeldung ist online über den in diesem Zeitraum gültigen Link zur Online Fertigstellungsmeldung oder alternativ über die zugesandte Fertigstellungsmeldung per E-Mail oder im Postweg bei der Einreichstelle einzubringen. Dazu sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- ausgefüllte Fertigstellungsmeldung mit zugeteilter Antragsnummer
- Bestätigung des befugten Unternehmens zur Übergabe und erfolgreichen Inbetriebnahme
- ausgefülltes Bestätigungsformular (Bestätigung der Gemeinde und vom Installateur)
- Rechnungen in Kopie
- Bestätigung über eine Energieberatung oder Vorlage eines Energieausweises
- Bestätigung des Installateurs, dass die Vorlauftemperatur von 55°C nicht überschritten wird
- Bestätigung des regionalen Fernwärmenetzbetreibers, dass kein wirtschaftlicher Fernwärmeanschluss möglich ist.
- Geltungszeitraum: Die Förderaktion gilt von 1. Jänner 2024 bis längstens 31.12.2025
- Förderhöhe:
- Grundwasserpumpe: Grundförderung: max. € 2.500
- Erdwärmepumpe: Grundförderung: max. € 2.500
- Luftwärmepumpe: Grundförderung: max. € 1.000
Download und weitere Informationen
- Kurzinformation Förderung Wärmepumpen
- Förderungsrichtlinie Umweltfonds
- zertifizierte Wärmepumpeninstallateure
- Förderungsantrag LEA
Bundesförderung
Förderaktion erfolgreich beendet!
Die Förderungsaktion Sanierungsoffensive mit „Sanierungsbonus“ und „Raus aus Öl und Gas“ 2023/24 wurde beendet. Über eine Fortsetzung wird eine neue Bundesregierung entscheiden.
Mittel ausgeschöpft
Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel wurden ausgeschöpft. Eine neue Registrierung bzw. Antragstellung ist daher derzeit nicht möglich.
Aufrechte Registrierungen nicht betroffen
Mit einer aufrechten Registrierung bzw. einem Antrag sind die Förderungsmittel natürlich für Sie reserviert. Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung nicht verlängert werden kann. Ab der Registrierung haben Sie 12 Monate Zeit, die Maßnahme durchzuführen und den Antrag einzureichen. Die Registrierung endet automatisch nach Ablauf dieser Frist.
>>> Hier geht´s zur Bundesförderung
Förderung Bund: Tausch erneuerbarer Heizungssysteme
Tausch von nicht mehr energieeffizienten, erneuerbaren Heizungssystemen auf klimafreundliche Anlagen im Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus
- Registrierung:
- Sie registrieren Ihren geplanten und baureifen bzw. bereits umgesetzten Heizungstausch ausschließlich online.
- Nach abgeschlossener Registrierung erhalten Sie einen Zugangslink für die Antragstellung. Ab der Registrierung haben Sie 12 Monate Zeit, den Heizungstausch durchzuführen und einen Antrag einzureichen.
- Mit der Registrierung sind Förderungsmittel für Sie reserviert.
- Antragstellung
- Der Förderungsantrag kann ausschließlich auf der Online-Plattform über Ihren persönlichen Link eingereicht werden, den Sie nach der Registrierung erhalten haben
- Die notwendigen Unterlagen (siehe Informationsblatt) sind online auf der Plattform hochzuladen und der Antrag abzusenden. Bitte beachten Sie, dass die Heizung bei der Antragstellung fertig installiert und abgerechnet sein muss.
- Förderhöhe: € 5.000
- Fördervoraussetzungen:
- Mindestalter nicht fossiler Heizung (der bestehenden Wärmepumpe) von 15 Jahren
- Nur für Privatpersonen
- Kein Hauptwohnsitz am Standort des Heizungstausches erforderlich
- Keine Einkommensprüfung
- Für Leistungen ab 01.07.2024 (bis 31.12.2025)
Zusätzlich zur Bundesförderung kann für den Tausch eines erneuerbaren Heizungssystems auch die kleine Sanierung beim Land Stmk angesucht werden.
Hier geht’s zur Kleinen Sanierung – Wohnbau – Land Steiermark!
Förderansuchen sind bis 2 Jahre nach Rechnungslegung möglich.
Download:
Ihr Ansprechpartner
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte unser Expertenteam der LEA unter 03152 38911 bzw. office@lea.at.