Energieausweis für Gebäude

Der Energieausweis nach EU-Gebäuderichtlinie kennzeichnet den Energiebedarf von Gebäuden unter Normbedingungen und bezieht sich beim Gebäude auf den Wärme- und Strombedarf. Der Ausweis enthält darüber hinaus Empfehlungen für Verbesserungsmaßnahmen bezüglich Energieklasse und Bau-Standards.

Der Energieausweis weist die Energieeffizienz als Qualitätsmerkmal eines Gebäudes aus und macht den rechnerischen Energiebedarf (in kWh pro Jahr) „sichtbar“. Er ist somit für den Gebäudeeigentümer ein wichtiges Qualitätskriterium – ähnlich dem Typenschein beim Auto.

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Der Energieausweis bewertet die Energieeffizienz eines Gebäudes und gibt Auskunft über den Heizwärmebedarf in kWh pro Jahr.

 

 

Unsere Dienstleistungen

Die LEA – als ein vom Land Steiermark akkreditiertes Unternehmen – erstellt Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude und führt die Datenerhebung bei fehlenden Gebäudedaten (z.B. bei fehlenden Planunterlagen die Naturmaßaufnahme, Bauphysikerhebung, etc.) durch.

Sowohl für den Neubau als auch für Sanierungsvorhaben kommen der Energieausweis und die dazugehörige fachkundige Beratung durch einen kompetenten Energieberater zur Anwendung.

Außerdem bildet der Energieausweis die Voraussetzung für den Zugang zu Fördermöglichkeiten von Bund und Land.

Mit dem Energieausweis für Ihr Gebäude profitieren Sie in Form von:

  • Betriebskosteneinsparungen im laufenden Betrieb durch Energieoptimierungsempfehlungen
  • der Sicherstellung des Marktwerts Ihrer Immobilie
  • Förderungen mittels Vorweis des Energieausweises

Ansprechpartner

Unsere Energieberater haben bereits mehr als 1.000 Energieausweise ausgestellt und beraten Sie bei der Erstellung des „Typenscheins“ für Ihr Objekt.

Kontaktieren Sie unsere Experten unter Tel.: 03152 38 911 bzw. office@lea.at.

Unterlagen für Stellungnahme Eigenheimförderung Land Steiermark

» Auftrag “Stellungnahme der Energieberatungseinrichtung“ (September 2022)

» Nähere Informationen zur Eigenheimförderung

Sanierung

» Sanierungsbonus für Ein- Zweifamilienhäuser 2023/2024
» Sanierungsbonus 2023/2024
» Thermische Gebäudesanierung für Betriebe
» Infoblatt „umfassende energetische“ bzw. „kleine“ Sanierung

Übersicht Energieausweis

Der Energieausweis für Gebäude enthält verlässliche Informationen über den Energieverbrauch von Häusern und Wohnungen. Er bietet Mietern, Käufern und Bauherrn erstmals Vergleichs- und Beurteilungsmöglichkeiten betreffend Energieeffizienz des Gebäudes.

» Der Energieausweis für Gebäude (EU-Gebäudeausweis) – FACTSHEET
» OIB Richtlinien 2019, inkl. Baugesetznovelle 06/22, (LGBl. Nr. 45/2022)  
» Übersicht (wann brauche ich den Energieausweis?)
» Ratgeber Energieausweis Anforderungswerte
» Ratgeber Energieausweis Ausstellungspflicht
» Energieausweisvorlagesetz (EAVG 2012)