Neue Wärmepumpen-Förderung vom Land Steiermark

Am 1. November 2014 ist die neue Wärmepumpen-Förderung vom Land Steiermark erschienen. Die Förderaktion gilt bis 31.12.2015. Gefördert wird der Einbau von Wärmepumpen in Kombination mit einer Photovoltaikanlage, einer solarthermischen Anlage, einer Biomasseheizung oder einer kontrollierten Wohnraumlüftung.

Voraussetzungen

Um die Förderung zu erhalten, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Bei einer monovalent-innovativen Betriebsweise der Wärmepumpe in Kombination mit einer Photovoltaikanlage oder solarthermischen Anlage muss ein Niedertemperatur-Wärmeabgabesystem vorhanden sein (Bestandsgebäude).
  • Bei einer bivalenten-alternativen Betriebsweise der Wärmepumpe in Kombination mit einer solarthermischen Anlagen oder Biomasseheizung darf die Heizlastabdeckung der Wärmepumpe max. 50 % betragen (Bestandsgebäude).
  • Bei Kombination der Wärmepumpe mit einer kontrollierten Wohnraumlüftung muss das Gebäude in Niedrigenergiebauweise errichtet worden sein (Neubau).
  • Die Anlage muss von einem zertifizierten Wärmepumpen-Installateur errichtet werden.
  • Eine Vor-Ort-Energieberatung von einem Ich tu’s-Berater (z.B. LEA) muss vor Einbau der Wärmepumpe erfolgt sein.
  • Strom- und Wärmemengenzähler müssen installiert werden.
  • Die Zähler müssen für Verrechnungszwecke geeignet und mit einem Impulsausgang ausgestattet sein.
  • Die zu bestätigende Jahresarbeitszahl – JAZ (je nach Anlagensystem) muss mit einschlägigen technischen Regelwerken nachgewiesen werden.
  • u.a.

Förderhöhe

Bestandsgebäude:

  • Luft-Wärmepumpe in Kombination mit einer Biomasseheizung oder solarthermischen Anlage: € 1.000 Sockelbetrag + 35 €/kW Zuschlag
  • Erd- oder Grundwasserwärmepumpe in Kombination mit einer Biomasseheizung, einer solarthermischen Anlage oder einer Photovoltaikanlage: € 2.000 Sockelbetrag + 35 €/kW Zuschlag

Neubau:

  • Luft-Wärmepumpe in Kombination mit einer Biomasseheizung oder solarthermischen Anlage: €1.500
  • Erd- oder Grundwasserwärmepumpe in Kombination mit einer Biomasseheizung, einer solarthermischen Anlage oder einer Photovoltaikanlage: € 2.500
  • Wärmepumpen und Kompaktanlagen in Kombination mit einer kontrollierten Wohnraumlüftung: € 1.000

Nach der zweiten vollen Heizperiode kann mittels Nachweis zur entsprechenden Jahresarbeitszahl (JAZ) eine Bonusförderung (1.000 bis 1.500 Euro) beantragt werden.

Gegenstand der Förderung ist die Wärmepumpe. Das heißt, es kann um weitere Direktförderungen für Biomasseheizungen, solarthermische Anlagen oder Photovoltaikanlagen angesucht werden.

Antragstellung

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen wie etwa Eigentümer, Mieter oder Wohnbauträger.

Der Antrag muss vor Errichtung der Anlage gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen bei der Antragstellung: ausgefülltes Antragsformular, technische Beschreibung und Kostenvorschlag über alle erforderliche Komponenten, Wärmebedarfsberechnung, Berechnung der Jahresarbeitszahl.

Weitere Infos

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landes Steiermark unter www.technik.steiermark.at. Anträge sind direkt beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung zu stellen:

Abteilung 15 – Energie, Wohnbau, Technik
FA Energie und Wohnbau – Ökoförderung
Landhausgasse 7, 8010 Graz
Tel.: 0316 / 877 – 2155 oder 3414 (Mo.-Fr. 8:00 bis 12:30)
Fax: 0316 / 877 – 3412
Email: umweltlandesfonds@stmk.gv.at

9 Gedanken zu „Neue Wärmepumpen-Förderung vom Land Steiermark“

  1. Guten Tag.
    Habe eine Frage zur Förderung: wenn ich die Erdwärmepumpe
    Im Jahr 2014 in einem Altbau installiert lassen habe, hätte ich da eventuell auch die Möglichkeit eine Förderung zu bekommen?
    Danke im Voraus
    Konrad Peter

  2. Herzlichen Dank für die Anfrage!
    Für eine Direktförderung seitens des Landes Steiermark muss jeweils vor Anlagenerrichtung der Förderantrag gestellt werden. Deshalb kann man für die 2014 errichtete Wärmepumpe keine Förderungen mehr erhalten.
    Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich die Anlagenerrichtung als Maßnahme im Sinne des Energieeffizienzgesetzes vergüten zu lassen. Einige Energieversorgungunternehmen bieten dazu Aktionen an (siehe dazu z.B. https://www.e-steiermark.com/leistungen/optimierung/Energieeffizienzbonus.aspx). Zu beachten ist, dass man sich für diese Aktionen noch bis Ende 2015 anmelden sollte.

  3. Ich habe im Jahr 1987 eine Erdwärmepumpe einbauen lassen. Auf Grund des Alters und des heute nicht mehr zulässigen Kühlmittels der Wärmepumpe, denke ich an den Einbau einer neuen Wärmepumpe.
    Gibt es dafür seitens des Landes ein Förderung?

  4. Grundsätzlich ist die neue Wärmepumpe förderbar. Es müssen unter anderem folgende Voraussetzung erfüllt werden (siehe Fördervoraussetzung unter http://www.lea.at):

    • – Die Anlage darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht errichtet sein.
    • – Vor der Errichtung muss eine Energieberatung von einem Ich tu’s Berater durchgeführt werden.
    • – Der Heizwärmebedarf (HWB Standortklima) des zu beheizenden Gebäudes darf nicht größer als 70 kWh/m²a sein.
    • – Es sind die entsprechenden Jahresarbeitszahlen einzuhalten.
    • – Die Jahresarbeitszahl (JAZ) muss durch einen zertifizierten Wärmepumpen-Installateur berechnet werden.
    • – Ein zertifizierter Wärmepumpeninstallateur muss die fachgerechte Installation der Wärmepumpe bestätigen.
    • – Ein Wärmemengenzähler am Ausgang der Wärmepumpe und ein separater Stromzähler für Kompressor und Hilfsantriebe müssen installiert sein.
    • – etc.

    Für nähere Informationen kontaktieren Sie bitte Mag. Maria Eder, Tel.: 03152/8575-503 bzw. eder@lea.at.

  5. Hallo,

    ich plane in meinem Haus (Neubau ~36kWh) eine 6 kW Erdwärmepumpe mit Kollektor zu installieren, erwartete JAZ >4.

    WP wird von einem offiziellen KNV-Partner installiert bzw. durch KNV in Betrieb genommen. Ich habe mich gegen Fernwärme entschieden, unter anderem weil es keine Versorgung im Sommer gibt und ich fürs Warmwasser eine zusätzliche Lösung bräuchte.

    Kann ich eine Förderung bekommen, wenn nein warum?

    Mit welchen Kosten (Gebühren, JAZ Nachweise, zusätzliche technische Vorrichtungen wie Zähler, usw.) muss man insgesamt (ca.) rechnen wenn man sich für die Förderung entscheidet?

    Danke für Ihre Rückmeldung im Voraus!

  6. Schönen Vormittag! Erbitte Info zu möglicher Förderung für Neubau -Einfamilienhaus.

    Geplant ist eine PV-Anlage ca. 7 – 7,5 kWP Leistung kombiniert zu mit einer Sole-Wasser-Wärmepumpe (Erdwärme) in Kombination mit einer kontrollierten Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung von Drexel&Weiss (Kombigerät).

    Erbitte Info zu möglichen Förderungsgegebenheiten.
    Danke Harald Magerl

  7. Herzlichen Dank für Ihrer Rückmeldung.
    Frau Eder war gestern schon so nett und hatte sich bei mir gemeldet.

    Mit freundlichen Grüßen
    Harald Magerl

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