Förderungen des Klima- und Energiefonds 2016

Auch im Jahr 2016 fördert der Klima- und Energiefonds des Bundes wieder private Photovoltaik- und Solaranlagen sowie Holzheizungen.

Photovoltaikanlagen

Budget: 8,5 Mio. Euro.

Aktionszeitraum: 23.2. bis 14.12.2016

  •  Gefördert werden PV-Anlagen bis max. 5 kWp.
  • Einreichen können Privatpersonen, Betriebe, Vereine und Gemeinden.
  • Wieder gibt es die Fördermöglichkeit für Gemeinschaftsanlagen.
  • Die Antragstellung erfolgt online: Im ersten Schritt ist eine Registrierung notwendig. Spätestens 12 Wochen nach der Registrierung muss die Anlage errichtet und die Endabrechnungsunterlagen hochgeladen sein.
  • Eine Kombination mit der Landesförderung ist für jene Leistung möglich, welche über die Landesförderung hinausgeht. (Beispiel: Im Falle einer 7 kWp-Anlage könnten 3 kWp beim Land Steiermark und 4 kWp beim Bund eingereicht werden).

Förderhöhen (max. 35 % der förderfähigen Investitionskosten):

  • Aufdach-/Freiflächen-Anlage: 275 Euro/kWp
  • Gebäudeintegrierte Anlage: 375 Euro/kWp

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.pv.klimafonds.gv.at

Das Programm „Photovoltaik für land- und forstwirtschaftliche Betriebe“ gibt es ebenfalls wieder im Jahr 2016. Förderbar sind hierbei Anlagen von 5 bis 30 kWp. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Pellets- und Hackschnitzelheizungen

Budget: 6 Mio. Euro

Aktionszeitraum: 23.2. bis 30.11.2016

  • Gefördert wird der Umstieg auf neue Pellets- und Hackschnitzelanlagen.
  • Einreichen können lediglich Privatpersonen.
  • Die Antragstellung erfolgt – wie bei den PV-Anlagen – online: Im ersten Schritt ist eine Registrierung notwendig. Spätestens 12 Wochen nach der Registrierung muss die Anlage errichtet und die Endabrechnungsunterlagen hochgeladen sein.
  • Eine Kombination mit der Landesförderung ist möglich.

Förderhöhen (max. 35 % der förderfähigen Investitionskosten):

  • Umstieg von einem fossilen Kessel (Öl, Kohle, Gas) auf Pellets oder Hackschnitzel: 2.000 Euro
  • Umstieg von einer alten Holzheizung (mind. 15 Jahre alt) auf Pellets oder Hackschnitzel: 800 Euro
  • Einbau von einem Pelletkaminofen: 500 Euro

Der Umstieg auf eine Stückholzheizung wird nicht gefördert.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.holzheizungen.klimafonds.gv.at

Thermische Solaranlagen

Budget: 1,9 Mio. Euro

Aktionszeitraum: 23.2. bis 30.11.2015

  • Gefördert werden thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsunterstützung.
  • Einreichen können lediglich Privatpersonen.
  • Die installierte Bruttokollektorfläche bei Solaranlagen zur Warmwasserbereitung muss mind. 4 m² und bei Anlagen mit Heizungsunterstützung mind. 15 m² betragen.
  • Die eingesetzten Solarkollektoren müssen nach dem „Österreichischen Umweltzeichen für Sonnenkollektoren und Solaranlagen“ bzw. alternativ nach der „Solar Keymark“ Richtlinie zertifiziert sein.
  • Das Wohnhaus muss älter als 15 Jahre alt sein (Baubewilligung vor 2001).
  • Die Antragstellung erfolgt wiederum online: Im ersten Schritt ist eine Registrierung notwendig. Spätestens 12 Wochen nach der Registrierung muss die Anlage errichtet und die Endabrechnungsunterlagen hochgeladen sein.
  • Eine Kombination mit der Landesförderung ist möglich.

Förderhöhen (max. 35 % der förderfähigen Investitionskosten):

  • Thermische Solaranlage zur Warmwasserbereitung: 750 Euro
  • Thermische Solaranlage mit Heizungsunterstützung: 1.500 Euro

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.solaranlagen.klimafonds.gv.at