PV-Förderung für Land- und Forstwirtschaft

Bundesförderung für PV-Anlagen in der der Landwirtschaft

Auch im Jahr 2016 gibt es seitens des Klima- und Energiefonds die Bundesförderung für PV-Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft. Es steht ein Gesamtbudget von 6,6 Mio. Euro zur Verfügung.

Fördergegenstand

Gefördert werden PV-Anlagen zwischen 5 und 30 kWp auf Gebäuden (Wohngebäude, Betriebsgebäude, Carport) und auf bereits versiegelten Grundstücken.

Fördervoraussetzungen

  • Die PV-Anlage muss von einer befugten Fachkraft montiert werden.
  • Die Antragstellung muss vor der Errichtung erfolgen.

Förderhöhe

  • Freistehende Anlage oder Aufdachanlagen: 275 Euro/kWp
  • Gebäudeintegrierte Anlagen: 375 Euro/kWp

max. 40 % der anrechenbaren Nettokosten

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt online auf der KPC-Seite.

Die eingegangenen Anträge werden nach einem Punktesystem gereiht. Dabei fließen die Anlagenart, die Größe, die Ausrichtung, etc. in die Bewertung mit ein. Auch das Eingangsdatum spielt eine Rolle.

Es werden fünf Auswahlrunden durchgeführt:

  • 11.4.2016, 12 Uhr
  • 13.6.2016, 12 Uhr
  • 12.8.2016, 12 Uhr
  • 3.10.2016, 12 Uhr
  • 15.11.2016, 12 Uhr

Nach positiver Prüfung wird ein Fördervertrag versandt.

NEU: Innerhalb von 6 Monaten nach Genehmigung muss die Anlage errichtet und in Betrieb genommen werden.

Nach Einreichung der Endabrechnungsunterlagen wird die Förderung ausbezahlt.

Kombinationsmöglichkeiten

Die Kombination mit anderen Bundesförderungen (z.B. ÖMAG) ist nicht möglich. Beim Land und der Gemeinde kann nur jene Leistung eingereicht werden, die nicht vom Klima- und Energiefonds gefördert wird.

Pro Antragsteller und pro Standort kann nur für eine PV-Anlage angesucht werden. Anlagenerweiterungen sind möglich.

Die Förderaktion läuft bis zum 15.11.2016.

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website des Klima- und Energiefonds: www.klimafonds.gv.at bzw. im Leitfaden Photovoltaikanlagen in der Land- und Forstwirtschaft