Mit 3. März startet der Sanierungsscheck 2016. Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind.
Sanierungsvarianten
Es wird zwischen vier Sanierungsvarianten unterschieden:
- Mustersanierung
- Umfassende Sanierung – klima:aktiv Standard
- Umfassende Sanierung – guter Standard
- Teilsanierung 50 %
Um eine Mustersanierung beantragen zu können, darf der HWB max. 40 kWh/m²a betragen. Die Beheizung des Gebäudes muss mit mind. 80 % erneuerbaren Energieträgern erfolgen. Es müssen 2 der 7 Begleitmaßnahmen durchgeführt werden (z.B. Fenstertausch, Dämmung aus nachwachsenden Rohstoffen, Stromspeicher, etc.). Die Förderung beträgt max. 8.000 Euro.
Bei der umfassenden Sanierung – klima:aktiv Standard darf der HWB max. 40 kWh/m²a betragen. Die Förderung beträgt max. 5.000 Euro.
Bei der umfassenden Sanierung – guter Standard darf der HWB max. 69 kWh/m²a betragen. Die Förderung beträgt max. 4.000 Euro.
Wird eine Teilsanierung 50 % beantragt, muss der HWB um mind. 50 % reduziert werden. Die Förderung beträgt max. 3.000 Euro.
Bei der umfassenden Sanierung – klima:aktiv Standard, der umfassenden Sanierung – guter Standard und der Teilsanierung kann ein Zuschlag in der Höhe von max. 1.000 Euro beantragt werden, wenn Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet werden.
Antragstellung
Die Antragstellung muss VOR der Umsetzung der Sanierung erfolgen.
Einreichungen sind bis zum 31.12.2016 möglich bzw. solange Budget vorhanden ist (im Jahr 2015 war das Budget bereits Anfang August erschöpft). Der Fertigstellung der beantragten Maßnahmen muss bis 31.12.2017 erfolgen.
Die Antragstellung ist bei allen Bausparkassen möglich.
Erforderliche Unterlagen: Ausgefülltes Antragsformular, Energieausweis vor/nach Sanierung, Meldezettel, Angebote, Grundbuchauszug
Weitere Informationen erhalten Sie bei Markus Nestelberger unter Tel.: 03152/8575-526 bzw. markus@lea.at.
Die Förderunterlagen finden Sie unter folgendem Link: www.umweltfoerderung.at