Neuerungen des Steirischen Umweltlandesfonds 2013

Auch im 1. Halbjahr 2013 gewährt das Land Steiermark durch den Steierischen Umweltlandesfonds als Maßnahme zur Förderung erneuerbarer Energieträger, zur Verringerung von Emissionen und Schonung von Ressourcen einmalige, nicht rückzahlbare Zuschüsse für thermische Solaranlagen, Photovoltaikanlagen und Holzheizungen.

Die Förderungsaktion gilt von 1.1. bis 30.06.2013, in diesem Zeitraum müssen die Vorprüfungsanträge gestellt werden. Im Vergleich zum Jahr 2012 gab es zum Teil einige Änderungen in den einzelnen Bereichen.

Thermische Solaranlagen

Bei thermischen Solaranlagen kommt es zu keinen nennenswerten Änderungen gegenüber dem Vorjahr. Solaranlagen auf Neubauten (Baubewilligung nach dem 1.5.2011) müssen eine Mindestaperturfläche von 16 m² aufweisen, Solaranlagen auf älteren Gebäuden werden ab einer Aperturfläche von 6 m² gefördert.

Weitere Infos unter Förderansuchen Solaranlagen

Photovoltaikanlagen

Bei Photovoltaikanlagen kommt es zu einer Kürzung der Fördersätze um 25 %. Das heißt, dass eine 5 kWp-Anlage anstatt der bisherigen € 2.000,- mit € 1.500,- inkl. Sockelbetrag gefördert wird. Es besteht ein einheitlicher Fördersatz, egal ob für die Anlage eine zusätzliche Bundesförderung (Direktförderung Klima- und Energiefonds oder ÖMAG-Tarifförderung) in Anspruch genommen wird.

Weitere Infos unter Förderansuchen Photovoltaikanlagen

Holzheizungen

Auch bei den modernen Holzheizungen bleiben die Fördersätze aus dem Jahr 2012 bestehen. Scheitholzgebläsekessel und Pellets-Etagenheizungen werden mit max. € 1.100,- und Hackschnitzel- und Pelletszentralheizungsanlagen mit € 1.400,- gefördert.

Neuerung 2013: Der Steirische Umweltlandesfonds fördert im Jahr 2013 keine Holzheizung mehr für landwirtschaftliche Betriebe über 3 ha.

Weitere Infos unter Förderansuchen Holzheizungen

Allgemeine Informationen

Die Gewährung einer Direktförderung setzt voraus, dass für die Anlage keine weitere Förderung seitens anderer Landesdienststellen besteht (z.B. bei Sanierungsvorhaben im Rahmen der Wohnbauförderung).

Es gibt einen Energieberatungs-Zuschlag in der Höhe von € 100,- wenn eine einstündige Energieberatung bei der Fördereinreichstelle im Zuge der Anlagenerrichtung in Anspruch genommen wird (einmalig pro Förderobjekt und FörderungswerberIn).