Neue Förderrichtlinien 2011 Direktförderung Land Steiermark

Seit 1. Mai 2011 gelten neue Bestimmungen zur landesweiten Direktförderung in den Bereichen Holzheizungen, Solar- und Photovoltaikanlagen sowie Elektromobilität. Die Förderungen werden ausschließlich für private und kommunale Einrichtungen gewährt.

Erfreulich ist, dass die bisherigen Förderungen weitergeführt werden. Es kommt jedoch zu einigen Änderungen in den einzelnen Bereichen sowie zu einem veränderten Ablauf im Förderungsverfahren. Die neuen Förderrichtlinien gelten ab 1.5.2011 und enden mit 30.12.2011.

Übergangsregelung

Alle Anlagen, für welche schon nachweisliche Leistungen VOR dem 1.5.2011 erbracht wurden und bei der Fördereinreichstelle noch nicht vollständig eingelangt sind, fallen in die so genannte Übergangsregelung. Diese werden nach den bisherigen Förderrichtlinien abgewickelt. Die Anlagen müssen bis Ende Oktober fertig gestellt und die vollständigen Unterlagen bis dahin bei der Einreichstelle abgegeben werden.

Neues 2-stufiges Förderungsverfahren

Für alle neuen Anlagen gilt ab dem 1.5.2011 ein 2-stufiges Förderungsverfahren. Dabei sind in der 1. Stufe in einem Vorprüfungsverfahren VOR Errichtung der Anlage das Antragsformular, ein Kostenvoranschlag und je nach Bereich verschiedene Nachweise und Berechnungen bei der Einreichstelle abzugeben. Nach Vorprüfung erhält der Förderwerber eine bedingte Förderzusage durch das Land Steiermark.
Die Errichtung der Anlage hat innerhalb eines Jahres zu erfolgen. In der 2. Stufe sind nach Fertigstellung die Fertigstellungsmeldung, die Endabrechnung inklusive Zahlungsnachweise (in Kopie) sowie je nach Anlage weitere Unterlagen zu übermitteln. Die Auszahlung der Förderung erfolgt durch das Land Steiermark nach der positiven Endkontrolle.

„Das neue Förderungsverfahren soll die Förderwerber noch besser bei der Planung ihrer baulichen Maßnahmen unterstützen. Durch die bedingte Förderungszusage erhalten sie auch die Rechtssicherheit, dass die Förderung bei entsprechender Errichtung der Anlage innerhalb eines Jahres möglich ist und die Geldmittel bereitgehalten werden.“

Die Gewährung einer Direktförderung setzt voraus, dass für die jeweilige Anlage keine weitere Förderung seitens anderer Landesdienststellen (sowei seitens der Landwirtschaftskammer bei Holzheizungen) besteht.

Neue Förderbedingungen

Neben dem veränderten Förderungsverfahren kommt es auch zu einigen Änderungen in den einzelnen Bereichen.

Photovoltaikanlagen werden bereits ab 2 kWp gefördert. Die Förderhöhe beträgt ab 2 kWp 750 € und für jedes weitere halbe kWp 125 €. Zusätzlich gibt es einen Sockelbetrag von 500 €. Die Maximalförderung für eine 5 kWp-Anlage beträgt somit 2.000 €. In Kombination mit der Bundesförderung des Klima- und Energiefonds reduziert sich wie bisher die gesamte Förderhöhe um 25 %.

Die Förderungssätze für Holzheizung haben sich nicht geändert. Sie betragen weiterhin 25 % der Nettoinvestition, jedoch maximal 1.100 € bei Scheitholzkessel bzw. Pelletsetagenheizungen und 1.400 €bei Pellets- bzw. Hackschnitzel-Zentralheizungen.

Die größten Änderungen gab es im Bereich der thermischen Solaranlagen. Die Mindestgröße der Solaranlagen ist von 5 auf 6 m² zur Warmwasserbereitung bzw. 15 auf 16 m² zur Heizungsunterstützung erhöht worden. Für Anlagen zur Warmwasserbereitung gibt es weiterhin 50 €/m² Aperturfläche sowie zusätzlich 300 € als Sockelbetrag. Anlagen über 16 m² mit Einbindung in das Heizsystem erhalten neben dem Sockelbetrag von 500 € statt 50 nun 60 €/m². Da ab 1.5.2011 in der Steiermark ein neues Baugesetz mit der verpflichtenden Errichtung von thermischen Solaranlagen in Kraft getreten ist, werden für Neubauten (bei Bauverfahren nach 1.5.2011) keine thermischen Solaranlagen unter 16 m² mehr gefördert.

Eine weitere Änderung gab es im Bereich der Elektromobilität. Elektro-PKW und Elektrofahrräder werden in der Steiermark nicht mehr gefördert. Es besteht nur mehr eine Direktförderung für elektrisch betriebene 2-spurige Fahrzeuge, die keine behördliche Zulassung benötigen. Die Förderhöhe beträgt 250 €.

Energieträgerwechsel, Sanierungen und Investitionen im erneuerbaren Energiebereich sind gefragt und werden im vermehrten Ausmaße durchgeführt. Dies beweist unter anderem, dass die Anzahl der von der Lokalen Energieagentur abgewickelten Förderanträge bis Ende April bereits zwei Drittel der Antragsanzahl des gesamten Vorjahres ausmacht. Die Lokale Energieagentur als Energieberatungs- und Fördereinreichstelle steht für weitere Informationen zur Verfügung und berät mögliche Förderwerber über den Ablauf der landesweiten Direktförderung. Die aktuellen Förderrichtlinien sowie die Antragsformulare für die Förderung von Biomasseheizungen, Solar- und Photovoltaikanlagen sowie für Elektromobilität sind unter

» Förderansuchen Solaranlagen
» Förderansuchen Photovoltaikanlagen
» Förderansuchen Holzheizungen

Antragsformular Elektrofahrzeuge 2011, Richtlinie Elektrofahrzeuge 2011

2 Gedanken zu „Neue Förderrichtlinien 2011 Direktförderung Land Steiermark“

  1. Wie werden Wasser-Wasser Wärmepumpen als Alternative zu Öl oder Holzheizungen in Kombination mit Photovoltaikstromanlagen gefördert. Habe keine Info diesbezüglich vorgefunden.

    freundliche Grüße

    Heinz Klampfl

Kommentare sind geschlossen.