Der Klima- und Energiefonds des Bundes veröffentlichte für 2015 drei Förderprogramme.
Photovoltaikanlagen
Budget: 17 Mio. Euro.
Aktionszeitraum: 24.2. bis 14.12.2015
- Gefördert werden PV-Anlagen bis max. 5 kWp.
- Einreichen können Privatpersonen, Betriebe, Vereine und Gemeinden.
- Neu ist die Fördermöglichkeit für Gemeinschaftsanlagen.
- Die Antragstellung erfolgt online: Im ersten Schritt ist eine Registrierung notwendig. Spätestens 12 Wochen nach der Registrierung muss die Anlage errichtet und die Endabrechnungsunterlagen hochgeladen sein.
- Eine Kombination mit der Landesförderung ist für jene Leistung möglich, welche über die Landesförderung hinausgeht. (Beispiel: Im Falle einer 7 kWp-Anlage könnten 3 kWp beim Land Stmk. und 4 kWp beim Bund eingereicht werden).
Förderhöhen:
- Aufdach-/Freiflächen-Anlage: 275 Euro/kWp
- Gebäudeintegrierte Anlage: 375 Euro/kWp
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.pv.klimafonds.gv.at
Das Programm „Photovoltaik für land- und forstwirtschaftliche Betriebe“ wird demnächst erscheinen. Förderbar sind hierbei Anlagen von 5 bis 30 kWp.
Pellets- und Hackschnitzelheizungen
Budget: 5 Mio. Euro
Aktionszeitraum: 24.2. bis 30.11.2015
- Gefördert wird der Umstieg auf Pellets und Hackschnitzel.
- Einreichen können lediglich Privatpersonen.
- Die Antragstellung erfolgt – wie bei den PV-Anlagen – online: Im ersten Schritt ist eine Registrierung notwendig. Spätestens 12 Wochen nach der Registrierung muss die Anlage errichtet und die Endabrechnungsunterlagen hochgeladen sein.
- Eine Kombination mit der Landesförderung ist möglich.
Förderhöhen:
- Umstieg von einem fossilen Kessel (Öl, Kohle, Gas) auf Pellets oder Hackschnitzel: 2.000 Euro
- Umstieg von einer alten Holzheizung (mind. 15 Jahre alt) auf Pellets oder Hackschnitzel: 800 Euro
- Einbau von einem Pelletkaminofen: 500 Euro
Der Umstieg auf eine Stückholzheizung wird nicht gefördert.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.holzheizungen.klimafonds.gv.at
Thermische Solaranlagen
Budget: 3 Mio. Euro
Aktionszeitraum: 24.2. bis 30.11.2015
- Gefördert werden thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsunterstützung.
- Einreichen können lediglich Privatpersonen.
- Die installierte Bruttokollektorfläche bei Solaranlagen zur Warmwasserbereitung muss mind. 4 m² und bei Anlagen mit Heizungsunterstützung mind. 15 m² betragen.
- Das Wohnhaus muss älter als 15 Jahre alt sein (Baubewilligung vor 2001).
- Die Antragstellung erfolgt wiederum online: Im ersten Schritt ist eine Registrierung notwendig. Spätestens 12 Wochen nach der Registrierung muss die Anlage errichtet und die Endabrechnungsunterlagen hochgeladen sein.
- Eine Kombination mit der Landesförderung ist möglich.
Förderhöhen: (Pauschalbeträge)
- Thermische Solaranlage zur Warmwasserbereitung: 750 Euro
- Thermische Solaranlage mit Heizungsunterstützung: 1.500 Euro
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.solaranlagen.klimafonds.gv.at