Neue Förderungen des Klima- und Energiefonds 2015

Der Klima- und Energiefonds des Bundes veröffentlichte für 2015 drei Förderprogramme.

Photovoltaikanlagen

Budget: 17 Mio. Euro.

Aktionszeitraum: 24.2. bis 14.12.2015

  •  Gefördert werden PV-Anlagen bis max. 5 kWp.
  • Einreichen können Privatpersonen, Betriebe, Vereine und Gemeinden.
  • Neu ist die Fördermöglichkeit für Gemeinschaftsanlagen.
  • Die Antragstellung erfolgt online: Im ersten Schritt ist eine Registrierung notwendig. Spätestens 12 Wochen nach der Registrierung muss die Anlage errichtet und die Endabrechnungsunterlagen hochgeladen sein.
  • Eine Kombination mit der Landesförderung ist für jene Leistung möglich, welche über die Landesförderung hinausgeht. (Beispiel: Im Falle einer 7 kWp-Anlage könnten 3 kWp beim Land Stmk. und 4 kWp beim Bund eingereicht werden).

Förderhöhen:

  • Aufdach-/Freiflächen-Anlage: 275 Euro/kWp
  • Gebäudeintegrierte Anlage: 375 Euro/kWp

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.pv.klimafonds.gv.at

Das Programm „Photovoltaik für land- und forstwirtschaftliche Betriebe“ wird demnächst erscheinen. Förderbar sind hierbei Anlagen von 5 bis 30 kWp.

Pellets- und Hackschnitzelheizungen

Budget: 5 Mio. Euro

Aktionszeitraum: 24.2. bis 30.11.2015

  •  Gefördert wird der Umstieg auf Pellets und Hackschnitzel.
  • Einreichen können lediglich Privatpersonen.
  • Die Antragstellung erfolgt – wie bei den PV-Anlagen – online: Im ersten Schritt ist eine Registrierung notwendig. Spätestens 12 Wochen nach der Registrierung muss die Anlage errichtet und die Endabrechnungsunterlagen hochgeladen sein.
  • Eine Kombination mit der Landesförderung ist möglich.

Förderhöhen:

  • Umstieg von einem fossilen Kessel (Öl, Kohle, Gas) auf Pellets oder Hackschnitzel: 2.000 Euro
  • Umstieg von einer alten Holzheizung (mind. 15 Jahre alt) auf Pellets oder Hackschnitzel: 800 Euro
  • Einbau von einem Pelletkaminofen: 500 Euro

Der Umstieg auf eine Stückholzheizung wird nicht gefördert.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.holzheizungen.klimafonds.gv.at

Thermische Solaranlagen

Budget: 3 Mio. Euro

Aktionszeitraum: 24.2. bis 30.11.2015

  • Gefördert werden thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsunterstützung.
  • Einreichen können lediglich Privatpersonen.
  • Die installierte Bruttokollektorfläche bei Solaranlagen zur Warmwasserbereitung muss mind. 4 m² und bei Anlagen mit Heizungsunterstützung mind. 15 m² betragen.
  • Das Wohnhaus muss älter als 15 Jahre alt sein (Baubewilligung vor 2001).
  • Die Antragstellung erfolgt wiederum online: Im ersten Schritt ist eine Registrierung notwendig. Spätestens 12 Wochen nach der Registrierung muss die Anlage errichtet und die Endabrechnungsunterlagen hochgeladen sein.
  • Eine Kombination mit der Landesförderung ist möglich.

Förderhöhen: (Pauschalbeträge)

  • Thermische Solaranlage zur Warmwasserbereitung: 750 Euro
  • Thermische Solaranlage mit Heizungsunterstützung: 1.500 Euro

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.solaranlagen.klimafonds.gv.at