Das neue Ökostromgesetz 2012 steht fest und enthält einige Neuerungen, vor allem für die Förderung von Photovoltaikanlagen. Ein Teil des Ökostromgesetzes ist bereits im August 2011 in Kraft getreten. Dies betrifft vor allem Regelungen für die Anträge die sich auf der Warteliste befinden und für Anträge die noch im Jahr 2011 um eine Förderung ansuchen.
Im Folgenden nun zusammengefasst der letzte Stand zur Tarifförderung von Photovoltaikanlagen.
AKTUELL: Das Budget für 2011 ist leider bereits erschöpf. Anträge welche noch gestellt werden kommen auf eine Warteliste für das Jahr 2011 und werden nachgereiht, falls bereits gestellte Anträge aufgrund fehlender Unterlagen nach Ablauf der 6-Wochen-Frist abgelehnt oder Förderanträge von den Antragstellern zurückgezogen werden. Ansonsten müssen diei Anträge im Jahr 2012 nocheinmal neu gestellt werden.
Höhe der Einspeisetarife
- 2011 gelten noch folgende Tarife:
- Aufdachanlagen von 5-20 kWp 29,45 Cent/kWh und über 20 kWp 26,40 Cent/kWh
- Freilfälchen von 5-20 kWp 27,65 Cent/kWh und über 20 kWp 20,63 Cent/kWh
- Für 2012 werden erst die Tarife festgelegt. Wird kein Tarif festgelegt, wird der Tarif aus 2011 herangezogen und um 8 % gesenkt.
Situation ab 2012
- Auch 2012 wird es wieder eine Tarifförderung geben mit einem Budget von 8 Millionen Euro für Photovoltaikanlagen. Dies entspricht einer installierten Leistung von ca. 40 MWp.
- Neu ist, dass es keine Warteliste mehr geben wird. Ist das Budget bereist ausgeschöpft, erlöschen die Anträge und müssen im darauffolgenden Jahr neu gestellt werden.
- Wenn das Budget erschöpft ist gibt es die Möglichkeit einen so genannten „grid-parity“ Tarif in der Höhe von 18 Cent/kWh zu nutzen. Für dieses alternative Budget stehen 18 Millionen Euro (zusammen für Photovoltaik, Wind- & Wasserkraft) zur Verfügung.
- Die Tariflaufzeit beträgt weiterhin 13 Jahre und gilt ab Vertragsabschluss mit der ÖMAG bzw. beginnt mit der Fertigstellungsmeldung seitens des Stromnetzbetreibers.
- Nach positiver Förderzusage seitens der ÖMAG muss die Anlage innerhalb von 12 Monaten errichtet werden.
- NEU: es werden nur mehr Anlagen zwischen 5 und 500 kWp gefördert.
Diese neuen Regelungen gelten ab Inkrafttreten des Ökostromgesetzes 2012. Dieses wird aller Voraussicht nach Zustimmung der EU am 1. Juli 2012 in Kraft treten!
Unsere Ansprechpartner für Sie sind:
- Mag. Denise Strohmaier, Tel.: 03152/8575-503 (Förderberatung und -abwicklung, Vorträge)
- DI (FH) Alois Niederl, Tel.: 03152/8575-508 (technische Details, Genehmigungsverfahren)
Weitere Informationen
Dienstleistungen der LEA für Photovoltaik
www.oem-ag.at
www.pv-austria.at
FAQ Ökostromgesetz 2012 (PV Austria)