Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner hat im Einvernehmen mit Umweltminister Andrä Rupprechter und Sozialminister Rudolf Hundstorfer die neue Ökostrom-Einspeisetarifverordnung für das Jahr 2015 erlassen. Die aktuelle Verordnung verändert nur den Einspeisetarif für Photovoltaikanlagen.
Insgesamt steht 2015 ein Kontingent von 47 Millionen Euro für neue Anlagen zur Verfügung: Für Windkraft sind es 11,5 Millionen Euro, für Biomasse- und Biogas 10 Millionen Euro, für Photovoltaik 8 Millionen Euro sowie für die Kleinwasserkraft 1,5 Millionen Euro. Weitere 16 Millionen Euro (statt bisher 17) gehen in einen „Resttopf“, der flexibel unter Windkraft, Kleinwasserkraft und Photovoltaik aufgeteilt wird.
Einspeisetarif für Photovoltaikanlagen
Für neue Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Engpassleistung von 200 kWp, welche ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht sind, liegt der Einspeisetarif künftig bei 11,50 Cent pro kWh für 13 Jahre. Damit sinkt dieser Tarif um acht Prozent. Der Zuschuss von 30 Prozent der Investitionskosten mit maximal 200 Euro Zuschuss pro Kilowatt bleibt aber unverändert, um so die dezentrale Eigenversorgung anstatt nur einer Volleinspeisung in das Netz zu forcieren.
Eine Förderung aus dem Resttopf (Netzparitätstarif) gibt aus auschchließlich für gebäude- und fassadenintegrierte Photovoltaikanlagen die kleiner als 20 kWp sind, solange ein Budget vorhanden ist. Diese Anlagen werden mit 18 Cent pro eingespeister kWh für 13 Jahre gefördert.
Für Freiflächenanlagen und Anlagen über 200 kWp gibt es keine geförderten Einspeisetarife.
Ablauf Tarifförderung 2015
- Förderstart ist am 7. Jänner 2015, 17 Uhr.
- Förderanträge können ausschließlich online über die Homepage der ÖMAG eingebracht werden: Link zur Fördereinreichung
- Die Antragstellung erfolgt 2015 in zwei Schritten. Als ersten Schritt wird ein sogenanntes „Ticket“ gelöst, um die grundlegenden Daten einzugeben. Dieser Schritt ist für die Reihung im Kontingent entscheidend. In einem zweiten Schritt ist der Förderantrag zu vervollständigen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.oem-ag.at/de/neues.
Sollten Sie Interesse an einer Förderabwicklung für Ihre geplante Anlage haben, wenden Sie sich bitte an unseren Photovoltaikexperten und Sachverständigen für Photovoltaikanlagen DI (FH) DI Alois Niederl unter Tel.: 03152/8575-508 bzw. niederl@lea.at. Darüber hinaus bieten wir Ihnen folgende Dienstleistungen an:
- Planung und Dimensionierung
- Wirtschaftlichkeitsberechnung
- Abwicklung von Genehmigungsverfahren (Baubewilligung)
- Ausschreibungen zur Anbotseinholung
- Umsetzungsbegleitung, Bauaufsicht, Abnahme
- BürgerInnenbeteiligungsmodelle und -anlagen
- Qualitätskontrolle nach Anlagenerrichtung
- Sachverständigengutachten für Betreiber, Versicherungen und Gerichte