Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2012 Photovoltaik

Am 18.  September 2012 wurde die neue Ökostrom-Einspeisetarifverordnung ausgegeben, welche für den Zeitraum von 1. Juli 2012 bis zum Ende des Jahres 2013 gültig ist und die Tarife für die Abnahme von elektrischer Energie aus Ökostromanlagen regelt. Es kommt vor allem im Bereich der Photovoltaik zu einigen Neuerungen. Die Tarife für Windkraft, Geothermie, flüssige Biomasse sowie Deponie und Klärgas werden nur sehr leicht um ca. 0,5 bis 1 % reduziert. Bei fester Biomasse und Abfällen mit hohem biogenen Anteil kommt es zum Teil zu deutlichen, bei Biogas zu leichten Steigerungen beim Einspeisetarif. Zusätzlich werden Einspeisetarife für Ökostrom aus neuen oder revitalisierten Kleinwasserkraftanlagen (bis 2 MW) sowie die Nachfolgetarife für bestimmte rohstoffabhängige Anlagen nach Ablauf der Kontrahierungspflicht verordnet. Im Detail gelten die nachfolgenden Tarife und Laufzeiten für Ökostrom aus Photovoltaikanlagen.

Geltungsdauer der Einspeisetarife

  • 13 Jahre

Neuerung, Begriffbestimmung

Es gibt keine spezifischen Tarife für unterschiedlichen Anlagengrößen mehr, aber einer Größenobergrenze wurde eingeführt. Die Tarife gelten für Anlagen mit einer Nennleistung von über 5 kW bis 500 kW.

Im Jahr 2013 wird es für Photovoltaikanlagen auf „geeigneten Freiflächen“ keine Gewährung eines Netzparitäts-Tarifes geben.

Als „geeignete Freiflächen“ werden Flächen bezeichnet, die sich nicht auf Gebäuden befinden. Dazu zählen insbesondere Lärmschutzwände, Verkehrsflächen oder Oberflächen von stillgelegten Deponien, ausgenommen Bodenaushubdeponien.

Einspeisetarife für Anlagen ausschließlich an oder auf einem Gebäude

  • Antragstellung und Vertragsabschluss bis Ende 2012 19,70 Cent/kWh
  • Antragstellung und Vertragsabschluss im Jahr 2013 18,12 Cent/kWh

Zusätzlich wird eine Investitionsförderung in der Höhe von 30 % der Investitionskosten, höchstens jedoch 200 €/kW gewährt (dazu sind Rechnungen über die für die Errichtung notwendigen Kosten vorzulegen)!

Einspeisetarife für Anlagen auf „geeigneten Freiflächen“

  • Antragstellung und Vertragsabschluss bis Ende 2012 18,43 Cent/kWh
  • Antragstellung und Vertragsabschluss im Jahr 2013 16,59 Cent/kWh

Unsere Ansprechpartner für Sie sind:

Weitere Informationen

Dienstleistungen der LEA für Photovoltaik

Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2012
www.oem-ag.at
www.pv-austria.at