Klima:aktiv mobil: Mobilitäts-Förderungen 2015

Klima:aktiv mobil ist die Klimaschutzinitiative des BMLFUW im Verkehrsbereich. Im Mai wurde die neue Förderoffensive präsentiert: Insgesamt stehen 10 Mio. Euro für den Umstieg auf eine klimafreundliche Mobilität zur Verfügung.

Die Förderprogramme richten sich an Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften. Privatpersonen können keinen Antrag stellen.

 „Fahrzeuge mit alternativem Antrieb und Elektromobilität“

  • Gefördert wird die Anschaffung von Elektroautos, E-Motorrädern, E-Bussen etc.
  • Die Antragstellung erfolgt nach der Umsetzung.
  • Die Förderhöhe ist abhängig von der Fahrzeugart: Bsp. E-Auto max. 2.000 Euro bzw. max. 4.000 Euro bei der Verwendung von Ökostrom.

 „Fahrzeuge mit alternativem Antrieb und Elektromobilität im öffentlichen Interesse“

  • Gefördert wir die Anschaffung von Elektroautos, die dem öffentlichen Interesse dienen (z.B. Carsharing, Mietwagen) oder für mobile Dienste genutzt werden (z.B. Hauskrankenpflege).
  • Die Antragstellung erfolgt nach der Umsetzung.
  • Förderhöhe: max. 3.000 Euro bzw. max. 6.000 Euro bei der Verwendung von Ökostrom.
  • Einreichungen sind bis 15. Oktober 2015 möglich.

 „Elektro-Fahrräder und Transportfahrräder“

  • Gefördert wird die Anschaffung von E-Bikes, Transportfahrrädern sowie Fahrradanhängern.
  • Die Antragstellung erfolgt nach der Umsetzung.
  • Förderhöhe
    • E-Bikes: max. 200 Euro bzw. max. 400 Euro bei der Verwendung von Ökostrom
    • Transporträder: max. 400 Euro
  • Einreichungen sind bis 31. Dezember 2016 möglich.

 „E-Ladestationen“

  • Gefördert wird die Errichtung von Ladestationen, an denen ausschließlich Ökostrom erhältlich ist und die öffentlich zugänglich sind.
  • Die Antragstellung erfolgt nach der Umsetzung.
  • Förderhöhe ist abhängig von der Ladeleistung. Bsp. Normalladen mit Wechselstrom mit 11 kW ( 400V, 16A) bzw. 22 kW (400V, 32A), Standsäule: 1.000 Euro
  • Einreichungen sind bis 15. Oktober 2015 möglich.
  • 25 %iger Zuschlag, wenn die Ladestation einer Klima- und Energiemodellregion errichtet wird (z.B. Gemeinde St. Anna a. A., Kapfenstein, Fehring, Unterlamm, Riegersburg)

 „Sanierung Fahrradparken“

  • Gefördert wird die Errichtung von überdachten Radabstellanlagen außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums.
  • Die Antragstellung erfolgt nach der Umsetzung.
  • Förderhöhe: 200 Euro pro Abstellplatz bzw. 400 Euro in Verbindung mit einer E-Ladestation.
  • Einreichungen sind bis 31. Dezember 2016 möglich.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.klimaaktiv.at bzw. bei der Förderabwicklungsstelle Kommunalkredit Public Consulting unter www.publicconsulting.at.

2 Gedanken zu „Klima:aktiv mobil: Mobilitäts-Förderungen 2015“

  1. Gibt es die 50% erhöhte Förderung beo Elektroautos für Einrichtungen, die im öffentlichen Interesse unterwegs sind (Bsp. Hauskrankenpflege) noch? Kann diese noch in Anspruch genommen werden?
    In der Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen. Franz Bittersam

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