Für die Errichtung von Stromspeichern als Ergänzung zu bestehenden PV-Anlagen gibt es wieder eine Förderung!
Hier sind die Eckpunkte:
• Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen (Privatpersonen, Betriebe, Vereine, Gemeinden u.a.)
• Förderpauschale 200 Euro/kWh nutzbarer Speicherkapazität (max. 30 %)
• Mindestens 4 kWh nutzbare Speicherkapazität, Förderung für max. 50 kWh möglich
• Registrierung VOR der Umsetzung erforderlich
• Nach der Registrierung 24 Monate Zeit für die Umsetzung
• Pro Standort ist nur 1 Antrag möglich
Weitere Informationen unter www.speicher.klimafonds.gv.at; Registrierung unter www.umweltfoerderung.at
