Förderung Stromspeicher

Für die Errichtung von Stromspeichern als Ergänzung zu bestehenden PV-Anlagen gibt es wieder eine Förderung!

Hier sind die Eckpunkte:

• Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen (Privatpersonen, Betriebe, Vereine, Gemeinden u.a.)

• Förderpauschale 200 Euro/kWh nutzbarer Speicherkapazität (max. 30 %)

• Mindestens 4 kWh nutzbare Speicherkapazität, Förderung für max. 50 kWh möglich

• Registrierung VOR der Umsetzung erforderlich

• Nach der Registrierung 24 Monate Zeit für die Umsetzung

• Pro Standort ist nur 1 Antrag möglich

Weitere Informationen unter www.speicher.klimafonds.gv.at; Registrierung unter www.umweltfoerderung.at

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