Alle Direktförderungen vom Land Steiermark werden im Jahr 2015 weitergeführt. Allerdings gibt es einige Änderungen.
Um Direktförderung für Photovoltaikanlagen, thermische Solaranlagen, Biomasseheizungen und Stromspeicher können nun auch Vereine für Vereinsgebäude und Gemeinden für gemeindeeigene Gebäude ansuchen.
Photovoltaikanlagen
Photovoltaikanlagen werden bereits ab 1,5 kWp gefördert (bislang erst ab: 2 kWp).
Für die Antragstellung sind lediglich ein ausgefülltes Vorprüfungsverfahren und ein Angebot notwendig. Nach der Errichtung der Anlage sind die Fertigstellungsmeldung, die Rechnung, eine Zahlungsbestätigung, der Erstprüfungsbefund, das Schreiben über die Zählpunktnummer und Fotos von der Anlage vorzulegen.
Die Förderhöhe bleibt gleich: Gefördert werden max. 3 kWp mit 1.075 Euro.
Thermische Solaranlagen
Thermische Solaranlagen mit Heizungsunterstützung werden bei Neubauten bereits ab 10 m² Aperturfläche gefördert (bislang erst ab: 16 m²).
Die Fördersätze im Überblick
- Bestandsgebäude
- Anlage zur Warmwasserbereitung ab 6 m²: 50 Euro/m² + 200 Euro Sockelbetrag
- Anlage mit Heizungsunterstützung ab 16 m²: 70 Euro/m² + 550 Euro Sockelbetrag
- Neubau
- Anlage mit Heizungsunterstützung ab 10 m²: 70 Euro/m² + 550 Euro Sockelbetrag
Bei der Kombination einer geförderten Solaranlage mit einer neuen geförderten Biomasseheizung wird die Installation eines Pufferspeichers mit Frischwassermodul zusätzlich mit 500 Euro gefördert. Die Vorprüfung für die Heizung muss spätestens mit der Fertigstellungsmeldung für die Solaranlage eingebracht werden.
Der Einbau eines Frischwassermoduls (Wärmetauscher) allein wird mit 100 Euro gefördert.
Für die Antragstellung sind lediglich ein ausgefülltes Vorprüfungsverfahren und ein Angebot notwendig. Nach der Errichtung der Anlage sind die Fertigstellungsmeldung, die Rechnung, eine Zahlungsbestätigung und Fotos von der Anlage vorzulegen.
Biomasseheizungen
Bei der Kombination einer geförderten Biomasseheizung mit einer neuen geförderten Solaranlage wird die Installation eines Pufferspeichers mit Frischwassermodul zusätzlich mit 500 Euro gefördert. Die Vorprüfung für die Solaranlage muss spätestens mit der Fertigstellungsmeldung für die Heizung eingebracht werden.
Der Einbau eines Frischwassermoduls (Wärmetauscher) allein wird mit 100 Euro gefördert.
Für die Antragstellung sind ein ausgefülltes Vorprüfungsverfahren, ein Angebot, eine Gebäudeheizlastberechnung und ggf. ein Ablehnungsschreiben der Landwirtschaftskammer notwendig. Nach der Errichtung der Anlage sind die Fertigstellungsmeldung, die Rechnung, eine Zahlungsbestätigung vorzulegen.
Die Förderhöhe bleibt gleich
- Scheitholzheizungen max. 1.100 Euro
- Pellets- und Hackschnitzelheizungen max. 1.400 Euro
Die Vorprüfungsanträge und Förderrichtlinien stehen ab Anfang Jänner 2015 auf der LEA-Homepage zum Download bereit.
Stromspeicher
Details zur Direktförderung von Speichersystemen finden Sie unter Neue Direktförderung vom Land Steiermark für Speichersysteme.
Weitere Infos
Für Fragen steht unser Förderservice gerne zur Verfügung:
- Helga Veith, Tel.: 03152/8575-509 bzw. veith@lea.at
- Mag. Maria Eder, Tel.: 03152/8575-503 bzw. eder@lea.at