Bundesförderungen 2017

Die Bundesförderungen 2017 wurden mit 1. März veröffentlicht. Gefördert werden Photovoltaikanlagen, thermische Solaranlagen und Holzheizungen.

Die Bundesförderungen im Überblick

Photovoltaikanlagen – KliEn 2017:

  • Einzelanlagen: gefördert werden PV-Anlagen bis max. 5 kWp mit 275 Euro/kWp bzw. max. 35 % der Investitionskosten (375 Euro/kWp für gebäudeintegrierte PV-Anlagen).
  • Gemeinschaftsanlagen von zumindest 2 Wohn- oder Geschäftseinheiten: gefördert werden von PV-Anlagen unabhängig ihrer Gesamtgröße max. 30 kWp pro Gemeinschaftsanlage und max. 5 kWp pro Antrag (pro Wohn- oder Geschäftseinheit)  mit 200 Euro/kWp bzw. max. 35 % der Investitionskosten (300Euro/kWp für gebäudeintegrierte PV-Anlagen).
  • Einreichen können Privatpersonen, Betriebe, Vereine und Gemeinden.
  • Die Einreichung ist online möglich: Im ersten Schritt erfolgt die Registrierung, spät. nach 12 Wochen sind die Endabrechnungsunterlagen hochzuladen.
  • Kombination mit der Landesförderung: Der Bund fördert nur jene Leistung, welche weder vom Land noch von der Gemeinde gefördert wurde.
  • Die Förderaktion läuft bis zum 30.11.2017.
  • Nähere Informationen: pv.klimafonds.gv.at

 Photovoltaikanlagen in der Land- und Forstwirtschaft:

  • (Noch) keine Details veröffentlicht.

 Solaranlagen 2017:

  • Gefördert werden thermische Solaranlagen mit max. 700 Euro, max. 35 % der Investitionskosten.
  • Die Mindestgröße beträgt 4 m² (Bruttofläche).
  • Das Gebäude muss älter als 15 Jahre alt sein (Baubewilligung vor 2003).
  • Einreichen können Privatpersonen.
  • Die Einreichung ist online möglich: Im ersten Schritt erfolgt die Registrierung, spät. nach 12 Wochen sind die Endabrechnungsunterlagen hochzuladen.
  • Eine Kombination mit Landes- und Gemeindeförderungen ist möglich.
  • Die Förderaktion läuft bis zum 30.11.2017.
  • Nähere Informationen: solaranlagen.klimavonds.gv.at

 Holzheizungen 2017:

  • Gefördert wird der Umstieg auf Pellets und Hackschnitzel. Wird ein fossiler Kessel (Öl/Gas/Kohle) ersetzt, beträgt die Förderung max. 2.000 Euro, wird eine alte Holzheizung (mind. 15 Jahre alt) ersetzt, beträgt die Förderung max. 800 Euro bzw. max. 35 % der Investitionskosten. Pelletkaminöfen werden mit 500 Euro gefördert.
  • Einreichen können Privatpersonen.
  • Die Einreichung ist online möglich: Im ersten Schritt erfolgt die Registrierung, spät. nach 12 Wochen sind die Endabrechnungsunterlagen hochzuladen.
  • Eine Kombination mit Landes- und Gemeindeförderungen ist möglich.
  • Die Förderaktion läuft bis zum 30.11.2017.
  • Nähere Informationen: holzheizungen.klimafonds.gv.at

 Für alle Förderungen gilt: Das Liefer- bzw. Rechnungsdatum darf nicht vor dem 01.03.2017 liegen.