Eigenheimförderung: neue Richtlinien ab 2012

Für den Erhalt der Eigenheimförderung musste bisher eine Förderungsenergiekennzahl von max. 45 kWh/m²a erreicht werden. Dieser Grenzwert gilt noch bis 31.12.2011.

Ab 01.01.2012 darf die Förderungsenergiekennzahl maximal 36 kWh/m²a betragen. Anträge müssen bis zum 31.12.2011 beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung eingelangt sein, um nach den bisherigen Richtlinien abgewickelt zu werden. Alle Ansuchen mit Einreichdatum ab 1.1.2012 werden ausnahmslos nach den neuen Kriterien behandelt!!!

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