Förderaktion vorübergehend vom Land Steiermark ausgesetzt
Informationen und Downloads
Weitere detailliertere Informationen erhalten sie unter www.wohnbau.steiermark.at
Ansprechpartner
Bitte kontaktieren Sie unser Expertenteam der LEA unter Tel. 03152 38 911 bzw. office@lea.at.
Die Möglichkeit für die Neueinbringung von Anträgen in der Förderschiene „Kleine Sanierung“ wurde wegen zu hoher Nachfragen vorübergehend (mit 31.3.2025) vom Land Steiermark ausgesetzt. Förderungsanträge, die bereits eingereicht wurden, werden weiterhin bearbeitet. Die Information dazu kam auch für uns sehr unerwartet.
Ziel der Eigenheimförderung ist es, durch eine qualifizierte Beratung und nachstehende Mindesterfordernisse eine effiziente Energieeinsparung zu erreichen. Gefördert wird die Neuerrichtung eines Eigenheimes.
- Grundvoraussetzungen
- Erreichung der Energiekennzahl von < 47,6 bzw. 54,4 kWh/m²a
- Bei Einbau einer Wärmepumpe: Datenblatt zum Energy Label „jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz ns“
- Einsatz KEINER fossilen Brennstoffe (Öl, Gas, Kohle)
Für die Abwicklung des Förderungsansuchens ist es sinnvoll, schon in der Planungsphase eine Beratung in einer zertifizierten Beratungseinrichtung in Anspruch zu nehmen. Ist die Energiekennzahl zu hoch, oder möchte der Förderungswerber eine noch niedrigere Energiekennzahl erreichen, geben wir gerne Auskunft über Änderungsmöglichkeiten. Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung mit unseren Experten!
- Erforderliche Unterlagen zur Energiekennzahlberechnung
- Original kommissionierter Einreichplan (von der Baubehöre abgestempelter Einreichplan) in Papierform
- Bauteilbeschreibung
- Fensterdatenblatt
- Kopie des Heizungs-, Solar- oder Photovoltaikangebotes alsNachweis über die Art der Heizung
- Landkarte der Umgebung
- Kopie des Wohnraumlüftungsangebotes bei Verwendung als Nachweis
- Bestätigung, dass kein Fernwärmeanschluss möglich ist
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