Anfang Juli 2011 wurde das neue Ökostromgesetz 2012 beschlossen, welches eine enorme Verbesserung gegenüber dem Erstentwurf vom Frühjahr darstellt. Damit kann endlich die lange Warteliste bei den Photovoltaikanträgen abgebaut werden, wenn auch mit Abschlägen bei den Einspeisetarifen. Im Folgenden sind die wichtigsten Informationen zur aktuellen Situation zusammengefasst.
Die Höhe der Einspeisetarife wird jedes Jahr per Ökostromverordnung festgelegt. Voraussetzung ist, dass die Anlage größer 5 kWp ist und dass 100 % des erzeugten Stroms ins Netz eingespeist wird (Volleinspeiser). Derzeit (2011) beträgt die Tariflaufzeit 13 Jahre und es gelten folgende Einspeisetarife:
Anlagen welche ausschließlich auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind
- 5 kWp bis 20 kWp … 38 Cent/kWh
- über 20 kWp ……….. 33 Cent/kWh
Anlagen welche nicht ausschließlich auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind (z.B. Freiflächen)
- 5 kWp bis 20 kWp … 35 Cent/kWh
- über 20 kWp ……….. 25 Cent/kWh
Bislang wurden jedes Jahr 2,1 Millionen Euro jährlich für die Einspeisetarife zur Verfügung gestellt. Der Erstentwurf des neuen Ökostromgesetzes sah nur eine Anhebung auf 3 Millionen Euro jährlich vor, sowie eine Tarifkürzung von 30 % für alle Anlagen, welche zum Abbau der Warteliste führen sollte. Die am 7. Juli 2011 beschlossene Novellierung des Ökostromgesetzes bringt nun eine wesentliche Verbesserung mit sich. Die jährliche Förderhöhe wird auf 8 Millionen Euro aufgestockt. Einmalig werden für Photovoltaik 28 Millionen Euro für den Abbau der Warteliste zur Verfügung gestellt, womit bereits im August 2011 begonnen wurde. Allerdings sind bei den Einspeisetarifen je nach Reihung in der Warteliste unterschiedliche Abschläge in Kauf zu nehmen, damit man in der Warteliste vorgereiht wird und ehestmöglich mit der Errichtung der Anlage beginnen kann. Aufgrund des begrenzten Förderbudgets ist in den letzten Monaten eine Warteliste entstanden, welche bis nach 2025 reicht.
In der Nachfolgenden Grafik ist eine Übersicht über die Höhe der Einspeisetarife sowie der entsprechenden Tarifabschläge, je nach Anlagengröße, Aufstellungsart und Reihung in der Warteliste (siehe auch www.pvaustria.at).
Der maximale Tarifabschlag, auch für nach 2015 gereihte Anträge, liegt bei 22,5 % für Aufdachanlagen kleiner 20 kWp bzw. bei 20 % für Aufdachanlagen größer 20 kWp. Bei Freiflächenanlagen betragen die Abschläge maximal 21 % für Anlagen kleiner 20 kWp und maximal 17,5 % für Anlagen größer 20 kWp.
Weitere wichtige Informationen:
Alle im Jahr 2011 eingereichten Anträge, werden an das Ende der Warteliste gereiht und erhalten den Tarifabschlag von 2015 und danach.
Nach dem Ansuchen um einen Einspeisetarif bei der ÖMAG – Abwicklungsstelle für Ökostrom AG muss eine Anlage innerhalb von 3 Jahren errichtet werden, ansonsten fällt man automatisch aus der Warteliste heraus.
Im August 2011 wurden bereis die ersten Schreiben der ÖMAG an die Antragsteller ausgesendet, womit ein Antrag auf sofortige Kontrahierung gestellt werden kann und dadurch die Tarifabschläge akzeptiert werden. Eine Vorreihung durch ein eventuell frei werdendes Budget und die Inanspruchnahme des angesuchten Tarifes ist nicht mehr möglich. Lediglich für Anlagen, welche auf der Warteliste bis 2013 gereiht sind, besteht die potentielle Möglichkeit den alten Tarif in Anspruch zu nehmen, wenn bis 2013 die 3-Jahresfrist eingehalten werden kann.
Nach dem Antrag auf sofortige Kontrahierung erhalten die Antragstelle der Fördervertrag. Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttreten dieses Vertrages muss die Anlage innerhalb von 2 Jahren errichtet werden. Ansonsten verfällt die Förderung und man ist auch nicht verpflichtet, die Anlage zu errichten. Obwohl es zu Tarifabschlägen kommt, hat man somit die Möglichkeit, noch 1 bis 2 Jahre auf die weitere Reduktion der Modulpreise zu warten und dann erst mit der Errichtung der Photovoltaikanlage zu beginnen.