Wohnbauförderung neu

Folgende Änderungen bei den Richtlinien ab 01.01.2010:

  • Basisförderung max. 45kWh/m²a Bruttogeschossfläche und Jahr
  • Zuschlag Niedrigenergiehaus Erhöhung um € 10.000.- (max. 45 kWh/m²a)
  • Zuschlag Superniedrigenergiehaus Erhöhung um € 15.000.- (max. 36 kWh/m²a)
  • Passivhaus max. € 25.000,- (max. 10 kWh/m² a)

Der Einbau einer Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung (Kollektorfläche mind. 5m²) ist für Eigenheime mit einer Baubewilligung ab 1.10.2006 verpflichtend. Ausnahmen: wenn aus klimatischen Gründen wirtschaftlich nicht vertretbar, wenn eine ganzjährige Fernwärmeversorgung sichergestellt ist (Fernwärmeliefervertrag beilegen!) oder wenn eine Wärmepumpenheizungsanlage mit einer Jahresarbeitszahl von mind. 4 in Verbindung mit einer Fotovoltaikanlage (mind. 1,5 kW) im Einsatz ist.

» Infoblatt Stellungnahme der Energieberatungsstelle