Thermische Gebäudesanierung für Gemeinden

Bis zu 21 % der förderungsfähigen Kosten sind abzuholen!

Förderbudget

Die österreichische Bundesregierung fördert seit 2012 Maßnahmen zur thermischen Gebäudesanierung für Gemeinden. Auch dieses Jahr stehen wieder 3 Millionen Euro zur Verfügung. Mit dieser Förderungsaktion sollen effiziente Klimaschutzprojekte unterstützt und ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen geleistet werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von öffentlich genutzten Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind (Baubeginn vor 1994). Förderungsfähig sind:

  • die Dämmung von Außenwänden
  • die Dämmung von Geschoßdecken (Dachboden, Kellerboden)
  • die Erneuerung von Fenstern und Außentüren
  • Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen bei Lüftungssystemen
  • Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes (bewegliche bzw. unbewegliche außen liegende Systeme die zumindest 50 % der transparenten Flächen Richtung Süd/West/Ost verschatten)

Technische Voraussetzungen:

Unterschreitung der Anforderungen an den Heizwärme- und Kühlbedarf gemäß OIB-Richtlinie (Stand Oktober 2011). Siehe dazu nachfolgende Tabelle:

Teilsanierung:

  • Fenster und Türentausch: Tausch von mindestens 50 % der Fensterflächen auf Komponenten mit einem Uw- Wert ≤ 1,1 W/m²K (lt. ÖNorm EN ISO 10077-1).
  • Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches: Der U-Wert des Bauteils darf nach der Sanierung max. 0,2 W/m²K betragen.

Förderhöhe:

Die maximale Förderhöhe beträgt 0,53 Euro pro jährlich reduzierter kWh Heizwärmebedarf bzw. maximal 21  % der förderungsfähigen Kosten.

Bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen kann ein Zuschlag von 6 % und bei der Verwendung von Dämmstoffen mit Umweltzeichen bzw. dem Einbau von Holzfenstern ein Förderzuschlag von 3 % gewährt werden.

Antragsstellung

Die Antragsstellung hat vor Umsetzung der Maßnahmen zu erfolgen. Einreichen können alle Gemeinden zwischen 1. Februar 2012 und 31. Dezember 2014. Der Baubeginn darf erst nach Einlangen des online-Förderantrages erfolgen.

Die Reduktion des Heizwärmebedarfs durch die Sanierungsmaßnahme(n) ist mit einer Energieausweisberechnung für „Nicht-Wohngebäude“ vor und nach der Sanierung für die jeweilige Gebäudekategorie zu belegen.

Eine Beteiligung des jeweiligen Bundeslandes an der Finanzierung des Projektes ist Voraussetzung für die Förderung.

Ihr Ansprechpartner

Für weitere Fragen zum Thema Gebäudesanierung und Energieausweiserstellung steht Ihnen Markus Nestelberger unter Tel.: 03152/8575-526 bzw. markus@lea.at gerne zur Seite.

Weitere Infos unter Thermische Gebäudesanierung für Gemeinden bzw. im Infoblatt Thermische Gebäudesanierung für Gemeinden