Sanierungsscheck für Private 2014

Neuauflage des Sanierungsschecks 2014

Für umfassende Sanierungen sind heuer Zuschüsse von bis zu € 9.300 an Private möglich.

ACHTUNG: Frühzeitige Beendigung der Förderungsaktion!

Aufgrund der hohen Nachfrage wurden die für den „Sanierungsscheck 2014“ zur Verfügung stehenden Förderungsmittel vor Ende der Einreichfrist ausgeschöpft. Daher wird mit 11.08.2014 die Förderungsaktion vorzeitig beendet. Eine Antragstellung bei den Bausparkassenzentralen ist nicht mehr möglich. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.umweltfoerderung.at.

Förderbudget

Insgesamt werden für Private 70 Millionen Euro zu Verfügung gestellt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind (Baubewilligung vor 1994). Förderungsfähig sind:

  • die Dämmung von Außenwänden
  • die Dämmung von Geschoßdecken (Dachboden, Kellerdecke)
  • die Erneuerung von Fenstern und Außentüren
  • die Umstellung von Wärmeerzeugungssystemen: thermische Solaranlagen zur Heizungsunterstützung, Holzzentralheizungen, Wärmepumpe (EU Ecolabel), Umstieg auf Nah-/Fernwärme
  • Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen bzw. mit Umweltzeichen
  • Einbau von Holzfenstern
  • Erstellung Energieausweis

Förderhöhe

Die Förderung inklusive möglicher Zuschläge beträgt max. 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten. Die maximale Förderung beträgt bei den einzelnen Maßnahmen:

  • umfassende Sanierung (klima:aktiv Standard: HWB < 50 kWh/m²a) € 6.000
  • umfassende Sanierung (guter Standard: HWB < 75 kWh/m²a) € 5.000
  • Teilsanierung (Reduktion HWB um 30 %) € 3.000
  • Teilsanierung (Reduktion HWB um 20 %) € 2.000
  • Einzelmaßnahme € 2.000
  • Umstellung Wärmeerzeugungssystem € 2.000 (Reduktion um € 500, wenn bei Nah-/Fernwärme der biogene Brennstoffanteil unter 50 % liegt), wenn HWB < 75 kWh/m²a

Für Zuschläge beträgt die maximale Förderhöhe:

  • Verwendung von Dämmstoffen (nachwachsende Rohstoffen bzw. mit Umweltzeichen) € 500
  • Einbau von Holzfenstern € 500
  • Erstellung Energieausweis € 300

Antragsstellung

Die Antragsstellung hat vor Umsetzung der Maßnahmen über die Bausparkassen zu erfolgen. Einreichungen sind zwischen 3. März 2014 und 31. Dezember 2014 möglich. Für die Förderungsabwicklung wird eine aktuelle Emailadresse benötigt.

Die Reduktion des Heizwärmebedarfs durch die Sanierungsmaßnahme(n) ist mit einer Energieausweisberechnung vor und nach der Sanierung zu belegen.

Der Bonus bei Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes beträgt maximal € 2.000. Hierfür ist die Energieausweiserstellung nicht zwingend erforderlich.

Die Kombination des Sanierungsschecks 2014 mit eventuellen Landesförderungen (z.B.: umfassende Energetische Sanierung des Landes Steiermark) ist weiterhin möglich.

Ihr Ansprechpartner

Für weitere Fragen zum Thema Gebäudesanierung und Energieausweiserstellung steht Ihnen Markus Nestelberger unter Tel.: 03152/8575-526 bzw. markus@lea.at gerne zur Seite.

Weitere Infos unter www.sanierungsscheck2014.at bzw. im Infoblatt Sanierungsscheck 2014