Viele bestehende Heizungsanlagen sind nicht optimal ausgelegt oder eingestellt. Darüber hinaus verursachen diese hohe Kosten in Bezug auf Brennstoffe, Wartung und Reparatur.
Im Rahmen der Pilotförderaktion „Heizungs-Check“ des Klima- und Energiefonds wird Ihr Heizsystem von unabhängigen EnergieberaterInnen unter die Lupe genommen. Es wird gezeigt, mit welchen Maßnahmen Sie Energie und Geld einsparen können. Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen kann eine Förderung beim Klima- und Energiefonds (Bundesförderung) beantragt werden.
Förderhöhe
Die Fördersätze im Überblick:
- Austausch Heizungspumpe: 50 EUR
- Einbau von Thermostatköpfen (mindestens 5 Stück): 50 EUR
- Vollständige Rohr- und Armaturendämmung in nichtkonditionierten Gebäudeteilen: 50 EUR
- Verbesserung der Speicherdämmung: 100 EUR
- Hydraulischer Abgleich: 50 EUR
- Einbau einer Zeit- und Temperaturregelung für Warmwasser-Zirkulationspumpe: 50 EUR
- Einbau von voreinstellbaren Ventilen und Regelventilen: 200 EUR
- Speicheranschlüsse mit Thermosiphon: 200 EUR
- Einbau/Austausch Heizkreisregelung: 200 EUR
- Kesseltausch (inkl. Heizkreisregelung) – Umstieg auf erneuerbare Energieträger: 1.400 EUR
- Installation einer thermischen Solaranlage (mind. 5 m² Bruttokollektorfläche): 300 EUR
Gefördert werden max. 30 % der Nettoinvestitionskosten. Voraussetzung ist eine Kombination von Maßnahmen, sodass ein Mindestförderungsbetrag im Ausmaß von 400 Euro zu Stande kommt. Im Falle eines Kesseltausches ist zumindest eine weitere Maßnahme umzusetzen.
Die maximal mögliche Förderung beträgt 2.650 Euro. Das Beratungsgespräch wird nicht gefördert.
Eine Kombination mit weiteren Landes- und Gemeindeförderung ist möglich.
Antragstellung
Antragsberechtigt sind Privatpersonen. Die Antragstellung erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren:
Schritt 1 – Registrierung: Im ersten Schritt ist eine Registrierung auf der Seite www.klimafonds.gv.at/heizungscheck2014 notwendig. Daten zum zu den geplanten Maßnahmen sind einzugeben und das Protokoll der vorangegangenen Beratung sowie ein Lichtbildausweis hochzuladen. Eine Registrierung ist bis zum 15. Dezember 2014 möglich.
Schritt 2 – konkrete Antragstellung: Spätestens am 30. Juni 2015 müssen die Maßnahmen umgesetzt sein. Nun kann der Antrag gestellt werden. Hierfür erforderlich sind ein ausgefülltes Antragsformular, eine unterzeichnete Installationsbestätigung sowie Rechnungskopien.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.klimafonds.gv.at/heizungscheck2014 bzw. bei der Förderexperting der Lokalen Energieagentur – LEA GmbH Mag. Maria Eder, Tel.: 03152/8575-503 bzw. eder@lea.at.