Neue Eigenheimförderung seit 1. Juni 2013 – Freie Wahl zwischen Direktförderung und Annuitätenzuschuss
Seit 1. Juni 2013 gibt es die Möglichkeit die Eigenheimförderung für Neubauten auch in Form einer Direktförderung zu beantragen. Das Land Steiermark stellt dem Bauherrn nun die Wahl, den bisher wenig in Anspruch genommene n rückzahlbaren Annuitätenzuschuss oder den Direktzuschuss zu beanspruchen.
Mit der direkten Basisförderung plus Ökozuschläge können beispielsweise für eine Jungfamilie mit drei Kindern bis zu € 16.000 beansprucht werden.
Staffelung der Förderung
Für eine Person beträgt die Basisförderung stets € 10.000, jede weitere Person wird mit € 500 gefördert (max. Familien mit 6 Personen). Zuschläge von je € 2.000 gibt es für ökologisches Bauen mit Holz bzw. für Passivhäuser sowie das Bauen in Siedlungsschwerpunkten bzw. in Baugruppen. Nimmt man als Beispiel eine fünfköpfige Familie, kann daher ein Förderbeitrag in bar bis zu einer Höhe von € 16.000 Euro oder ein Annuitätenzuschuss zu einem Kredit von 80.000 Euro (fünffacher Förderbeitrag) mit 2,25 % Zinsen ausbezahlt werden.
Die Anforderungen der Förderungen bleiben wie bisher gleich und müssen durch eine positive Stellungnahme einer amtlich anerkannten Energieberatungsstelle bestätigt werden.
Grundvoraussetzungen
- Erreichung der Energiekennzahl von < 36 kWh/m²a
- Einsatz keiner fossilen Brennstoffe (Öl, Gas, Kohle)
- Einbau einer Solaranlage (Aperturfläche mind. 5 m²)
Für die Abwicklung des Förderungsansuchens ist es sinnvoll, schon in der Planungsphase eine Beratung in einer zertifizierten Beratungseinrichtung in Anspruch zu nehmen. Ist die Energiekennzahl zu hoch, oder möchte der Förderungswerber eine noch niedrigere Energiekennzahl erreichen, beraten wir über Änderungsmöglichkeiten. (Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung mit unseren Beratern!)
Ansprechpartner
Kontaktieren Sie Ihren Energieexperten der LEA Markus Nestelberger unter Tel.: 03152/8575-526 bzw. markus@lea.at.
Informationen und Downloads
» Infoblatt “Stellungnahme der Energieberatungseinrichtung”
» Auftrag “Stellungnahme der Energieberatungseinrichtung”
» Information zum Ansuchen Eigenheimbau (aktualisiert Juni 2013)
Weitere detailiertere Informationen erhalten sie unter www.wohnbau.steiermark.at
Erforderliche Unterlagen zur Energiekennzahlberechnung
- Original kommissionierter Einreichplan
- Bauteilbeschreibung
- Fensterdatenblatt
- Kopie des Heizungs-, Solar- oder Photovoltaikangebotes alsNachweis über die Art der Heizung
- Landkarte der Umgebung
- 5 Jahresleistungsgarantie bei Verwendung einer Wärmepumpe als Heizungssystem
- Kopie des Wohnraumlüftungsangebotes bei Verwendung als Nachweis