Neue Direktförderung vom Land Steiermark für Speichersysteme

Seit 1. Dezember 2014 kann die neue Direktförderung vom Land Steiermark für Speichersysteme beantragt werden. Gefördert werden elektrische Energiespeicher und Lastmanagementsysteme zur Anhebung des Eigenverbrauchsanteils bei Photovoltaikanlagen.

Förderwerber

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnbauträger, Betreiber von Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen und öffentlichen Sportanlagen sowie Vereine und Gemeinden.

Fördervoraussetzungen

  • Die max. geförderte Brutto-Speicherkapazität beträgt 1 kWh pro kWp installierter PV-Anlagenleistung, insgesamt jedoch max. 5 kWh bei Ein- und Zweifamilienhäusern, ansonsten max. 10 kWh (bei Bleisäure- bzw. Bleigelspeichern wird die max. förderbare Bruttospeicherkapazität um jeweils 50 % erhöht).
  • Gefördert werden nur Anlagen in Kombination mit einer PV-Anlage (bestehend oder neu). Die Mindestgröße der PV-Anlage hat 1,5 kWp zu betragen.
  • Die Zeitwertgarantie vom Akku muss mindestens 7 Jahre betragen.
  • Der Akku muss mit einer Einzelüberwachung für den Lade-/Entladevorgang ausgestattet sein.
  • Die Anlage muss mit einem Entkupplungsschutz ausgeführt werden.
  • Die max. Einspeiseleistung ist mit 60 % der PV-Nennleistung zu begrenzen.
  • Das Lastmanagementsystem muss für mindestens 4 elektrische Verbraucher ausgelegt sein.
  • u.a.

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren.

  • Die Stufe 1 umfasst das Vorprüfungsverfahren (vor der Umsetzung). Im Zuge dessen sind folgende Unterlagen erforderlich:
    • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
    • Technische Beschreibung und Kostenvoranschlag mit detaillierten Preisangaben für Komponenten und Anlagenunterlagen bzw. -einschulung
  • Nach Anlagenerrichtung sind im Rahmen der Stufe 2 (binnen eines Jahres nach der Förderzusage) folgende Unterlagen in Kopie vorzulegen:
    • Endabrechnungsformular inkl. Rechnungen und Zahlungsnachweisen
    • Bestätigung über fachgerechte Ausführung und Inbetriebnahme
    • Bestätigung über die Begrenzung der max. Einspeiseleistung mit 60 % der PV-Nennleistung
    • Erstprüfungsbefund und Übergabebestätigung für das Anlagenbuch gemäß ÖNORM
    • Zeitwertersatzgarantie des Herstellers
    • Fotos der gesamten Anlage

Förderhöhe

  • Blei-Säure oder Blei-Gel-Speicher: 200 Euro pro kWh Bruttospeicherkapazität
  • Sonstige Speicher: 500 Euro pro kWh Bruttospeicherkapazität
  • Lastmanagementsystem: 300 Euro pro Anlage

Die Förderung kann mit der Direktförderung für PV-Anlagen kombiniert werden.

Die Förderaktion gilt bis 31. Dezember 2015.

Weitere Infos

Für weitere Fragen steht Ihnen Mag. Maria Eder unter Tel.: 03152/8575-503 bzw. eder@lea.at gerne zur Verfügung.