Das Land Steiermark fördert den Austausch von ineffizienten Umwälzpumpen gegen solche mit einem Energieeffizienzindex von max. 0,23.
Fördervoraussetzungen
- Eine Vor-Ort-Energiecheck plus-Beratung oder eine Energiespar-Beratung wurde durchgeführt und der Pumpentausch im Beratungsprotokoll empfohlen.
- Die Pumpe wurde von einem hiezu befugten Unternehmen installiert.
- Es handelt sich um eine neue (nicht gebrauchte) Pumpe mit einem Energieeffizienzindex von max. 0,23.
- Die Pumpe wird über keine weitere Landesförderung gefördert (z.B. Direktförderung).
Die Förderhöhe beträgt 50 Euro pro Pumpe. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern können max. drei Pumpen zur Förderung eingereicht werden.
Die Antragstellung erfolgt spätestens 6 Monate nach dem Austasch der Pumpen beim Land Steiemark. (FA Energie und Wohnbau, Ökoförderungen, Burggasse 11, 8010 Graz; ab Juni 2014: Landhausgasse 7, 8010 Graz; E-mail: umweltlandesfonds@stmk.gv.at)
Dem Antrag ist die Rechnung der Pumpe(n), ein entsprechender Zahlungsbeleg und das Protkoll der Vor-Ort-Energieberatung beizulegen.
Weitere Informationen
- Mag. Maria Eder, Tel.: 03152/8575-503 bzw. eder@lea.at
- Homepage Ökoförderungen Land Steiermark www.technik.steiermark.at