Landesförderung Pumpentausch 2014

Das Land Steiermark fördert den Austausch von ineffizienten Umwälzpumpen gegen solche mit einem Energieeffizienzindex von max. 0,23.

Fördervoraussetzungen

  • Eine Vor-Ort-Energiecheck plus-Beratung oder eine Energiespar-Beratung wurde durchgeführt und der Pumpentausch im Beratungsprotokoll empfohlen.
  • Die Pumpe wurde von einem hiezu befugten Unternehmen installiert.
  • Es handelt sich um eine neue (nicht gebrauchte) Pumpe mit einem Energieeffizienzindex von max. 0,23.
  • Die Pumpe wird über keine weitere Landesförderung gefördert (z.B. Direktförderung).

Die Förderhöhe beträgt 50 Euro pro Pumpe. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern können max. drei Pumpen zur Förderung eingereicht werden.

Die Antragstellung erfolgt spätestens 6 Monate nach dem Austasch der Pumpen beim Land Steiemark. (FA Energie und Wohnbau, Ökoförderungen, Burggasse 11, 8010 Graz; ab Juni 2014: Landhausgasse 7, 8010 Graz; E-mail: umweltlandesfonds@stmk.gv.at)

Dem Antrag ist die Rechnung der Pumpe(n), ein entsprechender Zahlungsbeleg und das Protkoll der Vor-Ort-Energieberatung beizulegen.

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