Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Sanierungsrate im Gebäudebereich von 1 % auf 3 % zu erhöhen. Das Förderprogramm „Mustersanierung 2014“, welches am 24. April veröffentlicht wurde, soll hier einen Beitrag leisten.
Zielgruppe
Sämtliche natürliche und juristische Personen zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten (jedoch nicht auf die Gewerbeordnung beschränkt):
- Konfessionelle Einrichtungen und Vereine,
- Einrichtungen der öffentlichen Hand und Gebietskörperschaften,
- Beherbergungsbetriebe mit mehr als zehn Betten,
- Contractoren
Fördergegenstand
Gefördert werden umfassende Sanierungsprojekte von betrieblich genutzten Gebäuden. Hierzu zählen Maßnahmen der thermisch energetischen Gebäudesanierung und Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energie und Steigerung der Energieeffizienz.
- Maßnahmen der thermisch energetischen Gebäudesanierung
- Dämmung der obersten Geschoßdecke
- Dämmung der Außenwände
- Dämmung der untersten Geschoßdecke
- Fenster- und Türentausch
- Einbau von Lüftungssystemen mit Wärmerückgewinnung
- Verschattungssysteme zur Reduktion des Kühlbedarf
- Maßnahmen zur effizienten Energienutzung in der Haustechnik und zur Rückgewinnung vorhandener Abwärme
- Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energie und Steigerung der Energieeffizienz
- Photovoltaikanlagen bis 100 kWp
- Biomasse-Einzelanlagen
- Thermische Solaranlagen
- Wärmepumpen
- Anschluss an die biogene Fernwärme
- KWK-Anlagen
- Messtechnik für Energiemonitoring
Förderhöhe
Der Fördersatz beträgt bei Maßnahmen der thermisch energetischen Gebäudesanierung 45 % der umweltrelevanten Mehrinvestitionskosten, bei Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energie und zur Steigerung der Energieeffizienz 25 % der umweltrelevanten Mehrinvestitionskosten. Zuschläge werden gewährt, wenn ein Passivhaus-/Plusenergie-Standard erreicht wird bzw. Dämmstoffe mit Umweltzeichen oder natureplus-Kennzeichnung verwendet werden.
Fördervoraussetzungen
- Die eingereichten Gesamtinvestitionskosten belaufen sich auf mind. 35.000 Euro.
- Die Baubewilligung des Gebäudes wurde vor 1.1.1994 ausgestellt.
- Anforderungen für den Heizwärme- und Kühlbedarf müssen erreicht werden (HWB max. 12 kWh/m³a und KB max. 0,8 kWh/m³a bei Gebäudekategorie 1-12; LEK max. 14,4 bei Gebäudekategorie 13).
- Anteil an erneuerbaren Energieträgern muss mindestens 80 % betragen.
- Ein Energieverbrauchsmonitoring ist zu implementieren.
Einreichfrist und Einreichung
Anträge mussen vor Umsetzung der Maßnahmen bis spätestens 24. Oktober 2014 online unter www.umweltfoerderung.at gestellt werden.
Ihre Ansprechpartner
Warten Sie nicht darauf, dass die Energiepreise steigen! Kontaktieren Sie unseren Optimierungsexperten Ing. Robert Frauwallner, Tel.: 03152/8575-501 bzw. frauwallner@lea.at.