Wie schon in den letzten Jahren gibt es auch im Jahr 2013 vom Klima- und Energiefonds eine Förderaktion für private Holzheizungen. Für die Förderaktion 2013 stehen insgesamt 7 Millionen Euro zur Verfügung.
Fördervoraussetzungen
- Die Förderung des Klima- und Energiefonds kann parallel zu Landes- und Gemeindeförderungen in Anspruch genommen werden.
- Gefördert werden neu installierte Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräte, die einen oder mehrere bestehende fossile Kessel oder elektrische Nacht- oder Direktspeicheröfen ersetzen.
- Pelletkaminöfen werden gefördert, wenn dadurch der Einsatz fossiler Brennstoffe einer bestehenden Heizung reduziert wird.
- Die Errichtung von Neuanlagen (ohne Ersatz einer fossilen Anlage) wird nicht gefördert.
- Es muss eine überwiegend private Nutzung der geförderten Anlage gewährleistet sein, d. h., die zu Wohnzwecken dienende Fläche muss mehr als 50 % des Gesamtgebäudes betragen.
- Die Anlage muss dem Stand der Technik entsprechen, die Emissionsgrenzwerte gemäß Umweltzeichenrichtlinie (UZ 37) erfüllen und darf eine Nennleistung von 50 kW nicht überschreiten.
Förderhöhe
- Pro Zentralheizungskessel werden 1.000 Euro Förderung gewährt.
- Pelletkaminöfen werden mit 500 Euro gefördert.
- Bei Tausch des Zentralheizungskessels ist das alte Gerät nachweislich zu demontieren.
Antragstellung
Die Antragstellung ist vom 21.03.2013 bis 31.10.2013 ausschließlich nach Umsetzung aller Maßnahmen online unter www.holzheizungen2013.at möglich.
Weitere Informationen
Informationsseite des Klima- und Energiefonds www.holzheizungen2013.at
Online-Einreichung www.meinefoerderung.at
Leitfaden Holzheizungen 2013
Endabrechnungsformular
Errichtungsbestätigung
Förderungsfähige Kessel
FAQs
Allgemeine Vertragsbedingungen