Energieausweis für öffentliche Gebäude ab 9. Juli 2015 bei einer Bruttogeschoßfläche von mehr als 250 m² Pflicht!
Der Energieausweis dient dazu Gebäude miteinander vergleichen zu können und weiters als Instrument zur rechtlichen Absicherung. Ab 9.Juli 2015 besteht laut steirischem Baugesetz die Aushangpflicht eines Energieausweises für öffentliche Gebäude (für öffentliche Zwecke, z.B. Behörden und Ämtern, sowie Gebäuden, in denen für eine große Anzahl von Menschen Dienstleistungen erbracht werden und die deshalb von diesen Menschen häufig aufgesucht werden) ab 250 m² Bruttogeschoßfläche. Der Energieausweis ist an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle anzubringen.
Erkundigen Sie sich diesbezüglich rechtzeitig bei Ihrem Energieausweisberechner und lassen Sie sich beraten!
Unsere Energieberater haben bereits mehr als 1.000 Energieausweise ausgestellt und beraten Sie bei der Erstellung des “Typenscheins” für Ihr Objekt.
Kontaktieren Sie Ihren Energieexperten der LEA Markus Nestelberger unter Tel.: 03152/8575-526 bzw. markus@lea.at.
Energieausweise werden auch benötigt für:
- Für Neubauten (Ein- und Zweifamilienhäuser, Geschoßwohnbau, Nicht-Wohngebäude ….), sowie von Zu- und Umbauten, bei Verdoppelung der Geschoßfläche.
- Für „größere“ Renovierungen (Veränderung von 25% der Gebäudehülle und mind. 25% des Gebäudewertes).
- Für Fördereinreichungen (Ein- und Zweifamilienhäuser, Geschoßwohnbau, Sanierungsmaßnahmen)
- Bei Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes oder einer Nutzungseinheit (Wohnung, Geschäft, Büro…)
- In Inseraten für Verkauf oder Vermietung müssen die Kennzahlen HWB (Heizwärmebedarf) und fGEE (Gesamtenergieeffizienzfaktor) bekannt gegeben werden.
Wichtig ist auch anzumerken dass kein Energieausweis für ein Einfamilienhaus unter 50m² mit einer Wohnbewilligung für weniger als 6 Monaten (Sommer-Wohnsitz) benötigt wird