Bundesförderung Holzheizungen 2014

Die neue Bundesförderung Holzheizungen 2014 wurde am 14.04.2014 veröffentlicht. Insgesamt stehen 4,2 Mio. Euro Förderung zur Verfügung.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Tausch von Elektroheizungen und Zentralheizungen, die mit fossilen Energieträgern (Öl, Kohle, Gas) betrieben werden. Neu ist, dass auch der Tausch alter Holzkessel (mindestens 15 Jahre alt) gefördert wird.

Förderhöhe

Die Fördersätze im Überblick:

  • Umstieg von einem fossilen Kessel bzw. einer Elektroheizung auf eine Hackschnitzel-/Pelletsheizung: 1.400 Euro
  • Umstieg von einer alten Holzheizung (mind. 15 Jahre alt) auf eine Hackschnitzel-/Pelletsheizung: 800 Euro
  • Einbau von einem Pelletskaminofen: 500 Euro

Der Umstieg auf eine Scheitholzheizung wird nicht gefördert.

Einreichung

Die Antragstellung erfolgt online auf www.holzheizungen.klimafonds.gv.at in zwei Schritten:

  • Im ersten Schritt ist eine Registrierung notwendig. Ab diesem Zeitpunkt ist die Förderung reserviert.
  • Innerhalb von 12 Wochen, spätestens jedoch am 01.12.2014, erfolgt die Antragsstellung und muss die Heizung errichtet bzw. die Endabrechnung hochgeladen sein.

Eine Kombination mit der Direktförderung vom Land Steiermark ist möglich.
Die Förderaktion läuft – sofern die Mittel nicht schon früher ausgeschöpft sind – bis zum 1.12.2014.

Link und Download

Weitere Infos finden Sie unter www.holzheizungen.klimafonds.gv.at bzw. im Leitfaden Holzheizungen 2014.

8 Gedanken zu „Bundesförderung Holzheizungen 2014“

  1. ich beabsichtige den Umstieg von Öl-auf Pelletsheizung im Jahr 2014 zu machen.
    Welche Bundesförderung gibt es und wie komme ich zur Förderung. Welche Bedingungen muß ich erfüllen.

  2. Als Bundesförderung steht Ihnen die oben genannte Aktion „Holzheizungen 2014“ zur Verfügung. Zu Beginn hat online eine Registrierung zu erfolgen, innerhalb von 12 Wochen, spätestens jedoch am 01.12.2014, erfolgt die Antragsstellung und muss die Heizung errichtet bzw. die Endabrechnung hochgeladen sein. Zu beachten ist, dass die alte Ölheizung demontiert werden muss. Sie können zusätzlich auch eine Landesförderung (z.B. vom Land Steiermark) in Anspruch nehmen.
    Nähere Infos erhalten Sie unter http://www.holzheizungen.klimafonds.gv.at.

  3. Die Abwicklung der gesamten Förderung erfolgt ausschließlich online. Unter folgendem Link kann der erste Schritt, die Registrierung, durchgeführt werden: https://www.meinefoerderung.at/hh2014/.
    Nach der Registrierung hat man 12 Wochen bzw. bei Registrierung ab dem 08.09.2014 bis spätestens 01.12.2014 Zeit, die Anlage zu errichten bzw. fertigzustellen und und Förderungsantrag über die Onlineplattform einzureichen.

  4. Ich habe die Peleltsheizung errichtet.
    Meine Registrierungs lautet Nr. HH:000000655
    Ich kann aber nirgends den Link für das senden
    des senden des Endabrechnungsformulares, der
    Errichtungsbestätigung , finden.
    Bitte helfen Sie mir.
    Walter Vielgut

  5. Die Antragstellung erfolgt über den persönlichen Link zur Online-Plattform, der nach Abschluss der Registrierung (Schritt 1) per E-Mail an Sie übermittelt wurde. Sollten Sie diesen nicht mehr auffinden, wenden Sie sich bitte an die Förderabwicklungsstelle KPC 01 31631 740 bzw. holzheizungen@kommunalkredit.at.
    Bitte beachten Sie, dass Sie nach Registrierung 12 Wochen Zeit haben, Ihren Förderungsantrag über die Onlineplattform einzureichen.

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