Mit dem Handwerkerbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung von bis zu 600 Euro für die Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung ihres Hauses oder ihrer Wohnung, wenn dabei Leistungen eines Handwerkers in Anspruch genommen werden. Hierfür stellt der Bund heuer bis zu 10 Mio. Euro und im nächsten Jahr bis zu 20 Mio. Euro zur Verfügung.
Wer kann die Förderung beantragen?
- Privatpersonen
- Der Antragsteller muss das Wohnobjekt, an dem die Arbeiten durchgeführt werden, für private Wohnzwecke nutzen und dort mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sein.
Was wird gefördert?
- Arbeitsleistungen, welche von Handwerkern und befugten Gewerbetreibenden bei der Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung von Wohnobjekten erbracht werden.
- Beispiele: Malerarbeiten, Bodenschleifen, Dämmung von Fassaden, Fenstertausch, Erneuerung der Küche, Badsanierung, Planungs- und Beratungsleistungen von Ingenieurbüros, etc.
- Die Arbeitsleistungen müssen für das Kalenderjahr 2014 zwischen 01.07.2014 und 31.12.2014 bzw. für das Kalenderjahr 2015 zwischen 01.01.2015 und 31.12.2015 erfolgt sein.
Wie hoch wird gefördert?
- Die Förderung beträgt 20 % der Nettokosten der förderungsfähigen Arbeitsleistungen, jedoch maximal 600 Euro pro Antragsteller bzw. pro Wohnobjekt und Kalenderjahr.
Wie und wo erfolgt die Antragstellung?
- Anträge sind nach der Umsetzung der Maßnahme(n) bei den Bausparkassen (Raiffeisenbank, Sparkasse, Wüstenrot, ABV) zu stellen.
- Erforderliche Unterlagen: ausgefülltes Antragsformular, Meldezettel, Schlussrechung, Zahlungsbestätigung.
Die Auszahlung erfolgt in Form von einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Kostenzuschuss. Eine Kombination mit weiteren Förderungen einer öffentlichen Stelle (Bund, Land, Gemeinde) ist nicht möglich (z.B. Wohnbauförderung, Sanierungsförderungen etc.)
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.handwerkerbonus.gv.at bzw. beim Förderservice der Lokalen Energieagentur – LEA GmbH:
- Helga Veith, Tel.: 03152/8575-509 bzw. veith@lea.at
- Mag. Maria Eder, Tel.: 03152/8575-503 bzw. eder@lea.at