Neuauflage der Sanierungsoffensive 2014
Bis zu 35 % der förderungsfähigen Kosten sind abzuholen!
ACHTUNG: Frühzeitige Beendigung der Förderungsaktion!
Aufgrund der hohen Nachfrage wurden die für die „Sanierungsoffensive 2014“ zur Verfügung stehenden Förderungsmittel vor Ende der Einreichfrist ausgeschöpft. Daher wird mit 11.08.2014 die Förderungsaktion vorzeitig beendet. Eine Antragstellung bei den Bausparkassenzentralen ist nicht mehr möglich. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.umweltfoerderung.at.
Förderbudget
Die österreichische Bundesregierung stellt auch für 2014 wieder Mittel für Förderungen im Bereich der thermischen Gebäudesanierung für Betriebe in Höhe von 30 Millionen Euro zur Verfügung. Mit dieser Förderungsaktion sollen effiziente Klimaschutzprojekte unterstützt und ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen geleistet werden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind (Baubeginn vor 1994). Förderungsfähig sind:
- die Dämmung von Außenwänden
- die Dämmung von Geschoßdecken (Dachboden, Kellerboden)
- die Erneuerung von Fenstern und Außentüren
- Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen bei Lüftungssystemen
- Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes (bewegliche bzw. unbewegliche außen liegende Systeme die zumindest 50 % der transparenten Flächen Richtung Süd/West/Ost verschatten)
Technische Voraussetzungen:
Unterschreitung der Anforderungen an den Heizwärme- und Kühlbedarf gemäß OIB-Richtlinie (Stand Oktober 2011). Siehe dazu nachfolgende Tabelle:
Teilsanierung:
- Fenster und Türentausch: Tausch von mindestens 50 % der Fensterflächen auf Komponenten mit einem Uw- Wert ≤ 1,1 W/m²K (lt. ÖNorm EN ISO 10077-1).
- Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches: Der U-Wert des Bauteils darf nach der Sanierung max. 0,2 W/m²K betragen.
Förderhöhe:
Die maximale Förderhöhe beträgt 0,88 Euro pro jährlich reduzierter kWh Heizwärmebedarf bzw. maximal 35 % der förderungsfähigen Kosten.
Systembonus:
Wird im Zuge der thermischen Gebäudesanierung oder in einem Gebäude mit guter thermischer Qualität (Voraussetzungen für Standardförderungssatz von 20 % müssen erfüllt sein) eine weitere Maßnahme im Bereich Energieversorgung oder Energiesparen umgesetzt, kann für diese Maßnahme zusätzlich ein Bonus beantragt werden.
- Holzheizung
- Fernwärmeanschluss
- Wärmepumpe
- Thermische Solaranlage
- Energiesparen in Betrieben
- LED-Beleuchtungssystem
- Wärmerückgewinnungen < 100 kW bei Kälte- und Lüftungsanlagen
Bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen kann ein Zuschlag von 10 % und bei der Verwendung von Dämmstoffen mit Umweltzeichen bzw. dem Einbau von Holzfenstern ein Förderzuschlag von 5 % gewährt werden.
Antragsstellung
Die Antragsstellung hat vor Umsetzung der Maßnahmen zu erfolgen. Einreichen können alle Betriebe zwischen 3. März 2014 und 31. Dezember 2014. Der Baubeginn darf erst nach Einlangen des online-Förderantrages erfolgen.
Die Reduktion des Heizwärmebedarfs durch die Sanierungsmaßnahme(n) ist mit einer Energieausweisberechnung für „Nicht-Wohngebäude“ vor und nach der Sanierung für die jeweilige Gebäudekategorie zu belegen.
Die Kombination der „Thermischen Gebäudesanierung für Betriebe 2014“ ist mit eventuellen Landesförderungen weiterhin möglich.
Ihr Ansprechpartner
Warten Sie nicht darauf, dass die Energiepreise steigen! Kontaktieren Sie unseren Optimierungsexperten Ing. Robert Frauwallner, Tel.: 03152/8575-501 bzw. frauwallner@lea.at.
Für weitere Fragen zum Thema Gebäudesanierung und Energieausweiserstellung steht Ihnen Markus Nestelberger unter Tel.: 03152/8575-526 bzw. markus@lea.at gerne zur Seite.
Weitere Infos unter Sanierungsoffensive für Betriebe 2014.