Bereits zum 6. Mal fördert der Klima- und Energiefonds die Errichtung von privaten Photovoltaikanlagen. Für die Förderaktion stehen insgesamt 36 Mio. Euro
zur Verfügung (nach 25,5 Mio. Euro im Vorjahr). Die Förderaktion 2013 läuft anders als alle bisherigen Photovoltaik-Förderaktionen ab. Es wurden Budgetmittel für ca. 24.000 Anlagen oder rund 115.000 kWp reserviert, dadurch ist in ganz Österreich heuer keine Eile bei der Antragstellung notwendig.
Wer kann einreichen?
Förderfähig sind ausschließlich Neuanlagen für private Wohngebäude, die zu Wohnzwecken dienende Fläche muss mehr als 50 % des Gesamtgebäudes betragen.
Welche Anlagengröße wird gefördert?
Es gibt keine Beschränkung der Anlagenleistung, gefördert werden allerdings nur die ersten 5 kWp der Photovoltaikanlage. Die Erweiterung von bestehenden Anlagen wird nicht gefördert. Pro AntragsstellerIn und pro Standort kann nur eine Anlage gefördert werden.
Wie hoch ist der Förderbetrag?
Der Pauschalförderbetrag des Klimafonds beträgt:
- 300 €/kWp für die ersten 5 kWp einer Anlage bei Aufdach und frei stehenden Anlagen bzw.
- 400 €/kWp für die ersten 5 kWp einer Anlage für gebäudeintegrierte Anlagen (die Photovoltaikanlage muss neben der Funktion der Stromerzeugung auch eine Funktion als Bauelement übernehmen).
Ablauf und Zeitraum der Förderaktion
Die Förderaktion 2013 erfolgt im Rahmen eines 2-stufigen Verfahrens. Die Registrierung (Schritt 1) ist ab 12. April 2013 laufend möglich. Dazu werden folgende Daten benötigt:
- Projektdaten: Zählpunktnummer, Netzbetreiber, Kosten und Leistung der PV-Anlage, Montageart, Hersteller PV-Module und Wechselrichter
- Projektstandort: Straße, Hausnummer sowie Postleitzahl, Ort und Bundesland
- Personenangaben: Vor- und Zunahme, Geburtsdatum, Emailadresse
Die Antragstellung ist unter www.pv2013.at möglich. Dabei wird eine Registrierungsnummer vergeben. Die Anlagenerrichtung muss innerhalb von 12 Wochen nach der Registrierung, spätestens bis zum 30. November 2013, abgeschlossen werden. Sollten nach Registrierung die Antragsunterlagen nicht innerhalb von 12 Wochen per Online-Plattform übermittelt werden, verfällt die Registrierungsnummer. Eine erneute Registierung ist nicht mehr möglich. Die erfassten Daten können nachträglich NICHT mehr geändert werden.
Die Antragsstellung für die Förderung erfolgt im Schritt 2, nach Online-Registrierung und Errichtung der Anlage (die Anlage muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht ans Netz angeschlossen sein). Dazu werden folgende Daten und Unterlagen benötigt:
- Angaben zum/zur AntragstellerIn
- Emailadresse
- Bankverbindung
- Projektstandort
- Projektdaten
- Endabrechnungsformular
- Rechnungen
- Prüfbefund nach OVE/ÖNORM E-8001
- Nachweis Zählpunktnummer (Schreiben des Netzbetreibers)
ACHTUNG zusätzliche Förderungen
Die Kombination der Förderaktion Photovoltaik 2013 mit anderen Förderungen (z. B. Bundes-, Landes- oder Gemeindeförderungen) ist nicht möglich. Die Einhaltung dieser Bestimmung wird seitens der Abwicklungsstelle mittels Zählpunktnummer überprüft.