Die OIB Richtlinie 6 (Oktober 2011) wurde in die neue Steiermärkische Bautechnikverordnung 2012 übernommen. Am 19.12.2012 wurde mit dem Landesgesetzblatt Nr.120/2012 die Bautechnikverordnung 2012 (StBTV 2012) veröffentlicht. Mit der neuen Bautechnikverordnung wird die neue OIB Richtlinie 6 (2011) in der Steiermark landesrechtlich verankert.
Der zulässige jährliche Heizwärmebedarf bei Neubau von Wohngebäuden in der Steiermark ist dadurch von 64 kWh/m² (bislang gültig seit 1. Mai 2011) auf 54,4 kWh/m² reduziert worden.
Alte Energieausweise, die bereits mit einer validierten Software erstellt wurden sind behalten ihre Gültigkeit!!!
Der Energieausweis hat nun ein neues Layout mit 4 Kennwerten:
- HWBSK Heizwärmebedarf am Deckblatt wird auf das Standortklima (SK) bezogen
- PEBSK Primärenergiebedarf für SK
- CO2 SK Kohlendioxidemissionen in kg/m²a
- fGEE Gesamtenergieeffizienzfaktor
Weitere Informationen
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