Wirtschafts-und Energieminister Reinhold Mitterlehner hat am 2. Feb. 2010 die Ökostromverordnung 2010 veröffentlicht.
Die für Biogasanlagen wichtigsten Punkte haben wir für Sie kurz zusammengefasst:
Allgemeine Voraussetzungen:
- Brennstoffnutzungsgrad mind. 60% (Nachweis über ein Konzept, jährliche Nachweisführung)
- Mindestanteil von 30% Gülle
- Bei Einsatz von anderen als rein landwirtschaftlichen Substraten wird der Tarif um 20% reduziert.
Tarife:
- 18,5 Cent/kWh….. elektrische Engpassleistung bis 250 kW
- 16,5 Cent/kWh….. elektrische Engpassleistung 250 bis 500 kW
- 13,0 Cent/kWh….. elektrische Engpassleistung ab 500 kW
Zusätzlicher KWK-Bonus für die Abwärmenutzung (siehe KWK-Gesetz, BGBl. I Nr.111/2008) Â in der Höhe von 2 Cent je kWh
Geltungspreis der Tarife: 15 Jahre
Rohstoffzuschlag: Zusätzlich erhalten bestehende Biogas-Anlagen einen Rohstoffzuschlag von 3 Cent je kWh, der inzwischen über die neue Rohstoffzuschlags-Verordnung des Wirtschaftsministeriums geregelt wurde.
Die aktuelle Ökostromverordnung 2010 finden Sie in unserem download-Bereich unter: https://www.lea.at/download/Biogas/oekostromverordnung_2010.pdf
Zur Erinnerung:
Wie bereits in der letzten Ökostromgesetz-Novelle enthalten, können die sogenannten „Altanlagen“ (nach Ablauf der Kontrahierungspflicht) ebenfalls in den Genuss einer weiteren Ökostromförderung kommen. Bis 250 kW 9,5 Cent/kWh ab 250 kW 8 Cent/kWh. Auch hier werden jeweils 20% vom Tarif abgezogen, wenn auch andere als rein landwirtschaftliche Substrate zum Einsatz kommen. Die maximale Unterstützungslaufzeit darf jedoch 20 Jahre ab Inbetriebnahme nicht überschreiten.