Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner hat am 28.1.2011 die Ökostrom-Tarifverordnung für das Jahr 2011 erlassen. Im Wesentlichen sind die Tarife aus dem Jahr 2010 für das Jahr 2011 übernommen worden.
Die Tarife liegen je nach Anlagengröße zwischen 13 und 18,5 Cent pro kWh und lauten im Detail wie folgt (Tariflaufzeit 15 Jahre):
- 18,5 Cent/kWh – Engpassleistung bis 250 kW
- 16,5 Cent/kWh – Engpassleistung von mehr als 250 bis 500 kW
- 13,0 Cent/kWh – Engpassleistung von mehr als 500 kW
Zudem gibt es einen Bonus von zwei Cent pro kWh für die Nutzung von Abwärme (Effizienzkriterien). Bei Einsatz von nicht rein landwirtschaftlichen Substrat-Einsatzstoffen werden die festgesetzten Preise um 20 % reduziert.
Die Tarife werden außerdem nur gewährt wenn der eingesetzte Masseanteil von tierischem Wirtschaftsdünger mindestens 30 % beträgt.
Als Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Stromerzeugungsanlagen, die unter Verwendung der Energieträger Deponie- und Klärgas betrieben werden, werden folgende Beträge festgesetzt (Tariflaufzeit 13 Jahre):
- 6 Cent/kWh – für Klärgas
- 5 Cent/kWh – für Deponiegas
Nähere Informationen unter www.oem-ag.at bzw. www.ris.bka.gv.at