Am 16. Februar veröffentlichte das Land Steiermark die Ökofonds-Ausschreibung „Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen“. Einreichungen sind bis zum 16. Mai 2018 möglich. Ein Budget von 1 Mio. Euro steht zur Verfügung.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Neuerrichtung von PV-Gemeinschaftsanlagen sowie die Erweiterung bestehender PV-Anlagen zu Gemeinschaftsanlagen.
Wer darf einen Antrag stellen?
- Vertretungsbefugte Person einer Hausgemeinschaft
- Hausverwaltungen, Wohnbaugesellschaften oder Bauträger
- Gemeinden
- Unternehmen mit Zustimmung von den zuvor genannten natürlichen und juristischen Personen
Wie hoch ist die Förderung?
a) Basis-Förderung
für Hausverwaltungen, Wohnbaugesellschaften, Bauträger, Gemeinden, Unternehmen;
- € 350/kWp für dachintegrierte und auf Dächern aufgestellte PV-Anlagen
- € 400/kWp für fassadenintegrierte PV-Anlagen
b) Hausgemeinschaften-Förderung
ausschließlich für Wohneinheiten;
- € 450/kWp für dachintegrierte und auf Dächern aufgestellte PV-Anlagen
- € 500/kWp für fassadenintegrierte PV-Anlagen
Förderbar sind max. 2 kWp pro Wohneinheit (in Kombination mit einem Speicher max. 3 kWp) und bei Sondernutzungseinheiten max. 100 kWp Gesamtleistung.
Zusätzliche Installation von einem Stromspeicher:
- € 500/kWh
Gefördert werden mind. 0,5 kWh pro kWp bzw. max. 1 kWh pro kWp
Umrüstung auf PV-Gemeinschaftsanlage
Für die Umrüstung einer bestehenden PV-Anlage zu einer Gemeinschaftsanlage wird ein Zuschuss in der Höhe von € 100 pro Wohneinheit/Sondernutzungseinheit gewährt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Die Leistung der PV-Anlage muss mind. 6 kWp betragen,
- Pro Gebäude kann nur eine PV-Gemeinschaftsanlage gefördert werden. Die PV-Anlage ist dabei an der gemeinschaftlichen Hauptleitung im Gebäude anzuschließen. Bestehen mehrere Hauptleitungen, kann pro Hauptleitung eine Anlage gefördert werden.
- Ein Errichtungs- und Betriebsvertrag sowie ein Vertrag zum Abrechnungsmodell muss bestehen.
- Die Daten zur Erzeugung und Verbrauch müssen über ein intelligentes Messgerät aufgezeichnet werden.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Schritt 1 – Antragstellung
Vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung (bis spät. 16. Mai 2018) Online-Antragstellung unter www.ea-steiermark.at mit folgenden Unterlagen:
- Antragsformular
- Nachweis über die Berechtigung als Förderwerber
- Technische Beschreibung
- Beschreibung des Verrechnungsmodells
- Angebot
Schritt 2 – Förderauszahlung
Nach der Umsetzung (bis spät. 12 Monate nach Vertragsunterzeichnung) Einreichung folgender Unterlagen:
- Rechnung und Zahlungsbestätigung,
- Netzzutrittsvertrag (inkl. Bekanntgabe wo die genauen Eigentums- und Betriebsführungsgrenzen zwischen der Erzeugungsanlage und dem Niederspannungsnetz vertraglich festgelegt sind),
- Bestätigung über die fachgerechte Ausführung
- Fotos
- Errichtungs- und Betriebsvertrag, welcher die Teilnahme an der Gemeinschaftsanlage regelt
Mit der Lieferung und Montage darf frühestens mit Annahme des Fördervertrags begonnen werden.