Seit 1.1.2014 gibt es seitens der Kommunalkredit Public Consulting eine neue Förderung für die Optimierung von bestehenden Straßen- und Außenbeleuchtungsanlagen.
Fördervoraussetzungen
Es gelten unter anderem folgende Bedingungen:
- Antragsstellung vor Optimierung der Anlage (maßgeblich ist das Lieferdatum)
- Pauschalförderung pro Lichtpunkt, jedoch max. 30 % der Investitionskosten
- € 25 pro Lichtpunkt (0-40 Watt)
- € 50 pro Lichtpunkt (über 40 Watt)
- mindestens 20 Lichtpunkte müssen getauscht werden
- es muss die gesamte Leuchte getauscht werden, Leuchtmitteltausch wird nicht gefördert
- mind. 40 % der Fördersumme müssen vom Land kommen (Kofinanzierung)
- weitere Einsparmaßnahmen (z.B. Lichtsteuerung) werden mit bis zu 20 % gefördert
Weitere Infos und Downloads
www.umweltfoerderung.at
Infoblatt zur Förderung
Unser Ansprechpartner für Sie ist DI (FH) Hannes Heinrich, zertifizierter Lichttechniker für Außenbeleuchtung, Tel.: 03152/8575-502 bzw. heinrich@lea.at.