KPC-Förderung 2014: Optimierung von Straßen-/Außenbeleuchtung

Seit 1.1.2014 gibt es seitens der Kommunalkredit Public Consulting eine neue Förderung für die Optimierung von bestehenden Straßen- und Außenbeleuchtungsanlagen.

Fördervoraussetzungen

Es gelten unter anderem folgende Bedingungen:

  • Antragsstellung vor Optimierung der Anlage (maßgeblich ist das Lieferdatum)
  • Pauschalförderung pro Lichtpunkt, jedoch max. 30 % der Investitionskosten
    • € 25 pro Lichtpunkt (0-40 Watt)
    • € 50 pro Lichtpunkt (über 40 Watt)
  • mindestens 20 Lichtpunkte müssen getauscht werden
  • es muss die gesamte Leuchte getauscht werden, Leuchtmitteltausch wird nicht gefördert
  • mind. 40 % der Fördersumme müssen vom Land kommen (Kofinanzierung)
  • weitere Einsparmaßnahmen (z.B. Lichtsteuerung) werden mit bis zu 20 % gefördert

Weitere Infos und Downloads

www.umweltfoerderung.at
Infoblatt zur Förderung

Unser Ansprechpartner für Sie ist DI (FH) Hannes Heinrich, zertifizierter Lichttechniker für Außenbeleuchtung, Tel.: 03152/8575-502 bzw. heinrich@lea.at.