Förderung Bund: Tausch erneuerbarer Heizungssysteme
Tausch von nicht mehr energieeffizienten, erneuerbaren Heizungssystemen auf klimafreundliche Anlagen im Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus
- Registrierung:
- Sie registrieren Ihren geplanten und baureifen bzw. bereits umgesetzten Heizungstausch ausschließlich online.
- Nach abgeschlossener Registrierung erhalten Sie einen Zugangslink für die Antragstellung. Ab der Registrierung haben Sie 12 Monate Zeit, den Heizungstausch durchzuführen und einen Antrag einzureichen.
- Mit der Registrierung sind Förderungsmittel für Sie reserviert.
- Antragstellung
- Der Förderungsantrag kann ausschließlich auf der Online-Plattform über Ihren persönlichen Link eingereicht werden, den Sie nach der Registrierung erhalten haben
- Die notwendigen Unterlagen (siehe Informationsblatt) sind online auf der Plattform hochzuladen und der Antrag abzusenden. Bitte beachten Sie, dass die Heizung bei der Antragstellung fertig installiert und abgerechnet sein muss.
- Förderhöhe: € 5.000; Solarbonus: € 2.500 möglich
- Fördervoraussetzungen:
- Mindestalter nicht fossiler Heizung (der bestehenden Wärmepumpe oder Holzheizung) von 15 Jahren
- Nur für Privatpersonen
- Kein Hauptwohnsitz am Standort des Heizungstausches erforderlich
- Keine Einkommensprüfung
- Für Leistungen ab 01.07.2024 (bis 31.12.2025)
Download:
Förderung Land Steiermark vorübergehend ausgesetzt
Die Möglichkeit für die Neueinbringung von Förderanträgen für den Heizungstausch (Umstieg von Öl/Gas/Kohle/Allesbrenner/Strom) wurde wegen zu hoher Nachfragen vorübergehend (mit 31.3.2025) vom Land Steiermark ausgesetzt. Förderungsanträge, die bereits eingereicht wurden, werden weiterhin bearbeitet. Die Information dazu kam auch für uns sehr unerwartet.
Ihr Ansprechpartner
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte unser Expertenteam der LEA unter 03152 38 911 bzw. office@lea.at.