Direktförderung Holzheizungen landwirtschaftliche Betriebe

Ab 1. März 2012 gibt es vom Land Steiermark nun auch eine Direktfördung von modernen Holzheizungen für landwirtschaftliche Betriebe. Bislang waren diese von der Förderaktion ausgenommen, da sie über die Landwirtschaftskammer gefördert wurden.

Aus budgetären Gründen gewährt die Landwirtschaftskammer jedoch seit Anfang 2011 keine Förderungen von Holzheizungen mehr für landwirtschaftliche Betriebe. Mit der neuen Regelung wird eine Förderung seitens des Landes Steiermark für diese Anlagen ermöglicht:

  • bestehende Anlagen, mit deren Errichtung vor dem 1.3.2012 begonnen wurde und für die seit dem 12.3.2011 aus bugdetären Gründen seitens der Landwirtschaftskammer keine Förderung möglich ist
  • noch nicht errichtete Anlagen, für die seit dem 12.3.2011 aus bugdetären Gründen seitens der Landwirtschaftskammer keine Förderung möglich ist

Als Investitionszuschuss können höchstens 25 % der Nettoinvestitionunter Berücksichtigung der unten angeführten Beihilfenobergrenze gewährt werden:

  • max. € 1.100,- für Scheitholzgebläsekessel oder Pellets-Etagenheizungen
  • max. € 1.400,- für Pellets- und Hackschnitzelzentralheizungsanlagen
  • € 50,- für den Einbau einer Umwälzpumpe der Energieeffizienzklasse A
  • € 50,- für einen hydraulischen Abgleich
  • max. € 100,- für ergänzende Heizungssanierungsmaßnahmen gemäß Protokoll der Energieberatung
  • € 500,- für den Einbau eines elektrostatischen Partikelabscheiders
  • max. € 1.000,- für die Anpassung des Wärmeabgabesystems auf Niedertemperatur
  • € 100,- für eine bei der Einreichstelle in Anspruch genommene Energieberatung

Geltungszeitraum für bestehende Anlagen: 1.3. bis 31.5.2012
Geltungszeitraum für neue Anlagen: 1.3. bis 30.12.2012

Förderungsverfahren für bestehende Anlagen
NACH Errichtung der Anlage hat die Antragsstellung samt Endabrechnung (inkl. Zahlungsnachweisen), Wärmebedarfsberechnung und Nachweis über die Einhaltung der Emissions-Grenzwerte bei der Einreichstelle zu erfolgen. Zusätzlich bedarf es eines Ablehnungsschreiben der Landwirtschaftskammer, dass seit dem 12.3.2011 aus budgetären Gründen keine Förderung möglich ist.

2-stufiges Förderungsverfahren für neue Anlagen
VOR Errichtung der Anlage hat die Antragsstellung samt Kostenvoranschlag, Wärmebedarfsberechnung und Nachweis über die Einhaltung der Emissions-Grenzwerte bei der Einreichstelle zu erfolgen. Zusätzlich bedarf es eines Ablehnungsschreiben der Landwirtschaftskammer, dass seit dem 12.3.2011 aus budgetären Gründen keine Förderung möglich ist. NACH Errichtung der Anlage (innerhalb eines Jahres ab der bedingten Förderzusage durch das Land Steiermark) sind die Fertigstellungsmeldung sowie das Endabrechnunsformular (inkl. Zahlungsnachweisen) bei der Einreichstelle abzugeben.

Die Gewährung einer Direktförderung setzt voraus, dass für die Anlage keine weitere Förderung seitens anderer Landesdienststellen besteht (z.B. bei Sanierungsvorhaben im Rahmen der Wohnbauförderung).

Link zur Homepage des Landes Steiermark www.technik.steiermark.at