Ein in die Jahre gekommenes Haus erfüllt meist nicht mehr die aktuellen technischen Standards. Bauweise und Bauphysik können den Energieverbrauch enorm beeinflussen. Daher ist der Gedanke an eine Haussanierung empfehlenswert.
Auch das Land Steiermark und der Bund unterstützen Sanierungsvorhaben mit unterschiedlichen Fördermaßnahmen:
„Umfassende energetische Sanierung“ und „Kleine Sanierung“, Land Steiermark
- Förderwerber: Hauseigentümer, Mieter, Wohnungseigentümer, Bauberechtigte
- Bei der „umfassenden energetischen Sanierung“ handelt es sich um einen Direktzuschuss im Ausmaß von 30 % der förderbaren Kosten. Ziel der umfassenden, energetischen Sanierung ist die thermische Sanierung der Gebäudehülle und/oder die Verbesserung des Haustechniksystems. Es müssen mindestens drei Maßnahmen zeitlich zusammenhängend umgesetzt werden. Mit den Sanierungsmaßnahmen dürfen gewisse wärmetechnische Höchstwerte nicht überschritten werden.
- Die Förderung der „Kleinen Sanierung“ besteht aus einer Direktförderung im Ausmaß von 15% der förderbaren Kosten.
- Beispiele einer kleinen Sanierung:
- thermische Maßnahmen
- Errichtung Holzheizung
- PV- Anlage & Speicher
- Wasser- und Abwasserleitungen
- Personenaufzug
- Elektro- und Sanitärinstallationen
- Veränderung und Erweiterung von Wohnraum
- Sanierungsmaßnahmen
- Schaffung und Sanierung von Balkonen
- etc.
- Beispiele einer kleinen Sanierung:
Download und weitere Informationen
- Information zur „Kleinen Sanierung“
- Förderungsrichtlinie „Kleine Sanierung“
- Information zur „Umfassenden energetischen Sanierung“
- Förderungsrichtlinie „Umfassende energetische Sanierung“
- Förderungsantrag
Förderung Sanierungsbonus 2023/2024 vom BMK
Die Förderungsaktion Sanierungsbonus für Private vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird weitergeführt. Damit werden thermische Gebäudesanierungen unterstützt und ein weiterer wesentlicher Schritt zur Klimaneutralität 2040 Österreichs gesetzt.
Im Vergleich zum Jahr 2023 hat sich die Sanierungsförderung des Bundes verdreifacht!
Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, welche älter als 15 Jahre sind. Es können Leistungen ab 1.1.2023 eingereicht werden, Registrierungen können bis 31.12.2024 gemacht werden.
- Förderungen:
- Einzelbauteilsanierung (z.B. Fenstertausch, Fassadensanierung, Dämmung oberste oder unterste Geschoßdecke) € 9.000 (max. 50% der Kosten)
Ablauf: Registrierung ist ab 3.1.2023 bis längstens 31.12.2024 möglich
Der Förderantrag ist mit den Endabrechnungsunterlagen bis 12 Monate nach Registrierung zu stellen. Es kann pro Kalenderjahr eine Maßnahme gefördert werden. - Teilsanierung 40%: € 18.000 (max. 50% der Kosten)
- Umfassende Sanierung guter Standard: € 27.000 (max. 50% der Kosten)
- Umfassende Sanierung klimaaktiv Standard: € 42.000 (max. 50% der Kosten)
Ein Nachweis über die Einhaltung der Werte ist jeweils mit Energieausweis nötig.
- Einzelbauteilsanierung (z.B. Fenstertausch, Fassadensanierung, Dämmung oberste oder unterste Geschoßdecke) € 9.000 (max. 50% der Kosten)
Bei Verwendung nachwachsender Rohstoffe erhöht sich die jeweilige Förderung um 50%.
>>> Hier geht´s zur Bundesförderung
Ihr Ansprechpartner
Bitte kontaktieren Sie unser Expertenteam der LEA unter Tel. 03152 38 911 bzw. office@lea.at, um die Fördermöglichkeiten für Sanierungsmaßnahmen zu besprechen, bei einer kostenlosen Energieberatung!