Wohnhaussanierung

Ein in die Jahre gekommenes Haus erfüllt meist nicht mehr die aktuellen technischen Standards. Bauweise und Bauphysik können den Energieverbrauch enorm beeinflussen. Daher ist der Gedanke an eine Haussanierung empfehlenswert.

Auch das Land Steiermark und der Bund unterstützen Sanierungsvorhaben mit unterschiedlichen Fördermaßnahmen:

„Umfassende energetische Sanierung“ und „Kleine Sanierung“, Land Steiermark

  • Förderwerber: Hauseigentümer, Mieter, Wohnungseigentümer, Bauberechtigte
  • Bei der „umfassenden energetischen Sanierung“ handelt es sich um einen Direktzuschuss im Ausmaß von 30 % der förderbaren Kosten. Ziel der umfassenden, energetischen Sanierung ist die thermische Sanierung der Gebäudehülle und/oder die Verbesserung des Haustechniksystems. Es müssen mindestens drei Maßnahmen zeitlich zusammenhängend umgesetzt werden. Mit den Sanierungsmaßnahmen dürfen gewisse wärmetechnische Höchstwerte nicht überschritten werden.
  • Die Förderung der „Kleinen Sanierung“ besteht aus einer Direktförderung im Ausmaß von 15% der förderbaren Kosten.
    • Beispiele einer kleinen Sanierung:
      • thermische Maßnahmen
      • Errichtung Holzheizung
      • PV- Anlage & Speicher
      • Wasser- und Abwasserleitungen
      • Personenaufzug
      • Elektro- und Sanitärinstallationen
      • Veränderung und Erweiterung von Wohnraum
      • Sanierungsmaßnahmen
      • Schaffung und Sanierung von Balkonen
      • etc.

Download und weitere Informationen

Förderung Sanierungsbonus

Förderaktion erfolgreich beendet!

Die Förderungsaktion Sanierungsoffensive mit „Sanierungsbonus“ und „Raus aus Öl und Gas“ 2023/24 wurde beendet. Über eine Fortsetzung wird eine neue Bundesregierung entscheiden. 

Mittel ausgeschöpft

Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel wurden ausgeschöpft. Eine neue Registrierung bzw. Antragstellung ist daher derzeit nicht möglich.

Aufrechte Registrierungen nicht betroffen

Mit einer aufrechten Registrierung bzw. einem Antrag sind die Förderungsmittel natürlich für Sie reserviert. Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung nicht verlängert werden kann. Ab der Registrierung haben Sie 12 Monate Zeit, die Maßnahme durchzuführen und den Antrag einzureichen. Die Registrierung endet automatisch nach Ablauf dieser Frist.

>>> Hier geht´s zur Bundesförderung

Ihr Ansprechpartner

Bitte kontaktieren Sie unser Expertenteam der LEA unter Tel. 03152 38 911 bzw. office@lea.at, um die Fördermöglichkeiten für Sanierungsmaßnahmen zu besprechen, bei einer kostenlosen Energieberatung!