„Sauber Heizen für Alle“ für einkommensschwache Haushalte 2024

Gemeinsame Förderung des Landes Steiermark und des BMK

Gefördert wird der Ersatz von Heizungen auf Basis fossiler Brennstoffe (wie Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner) und der Ersatz von Stromheizungen (Nacht- oder Direktspeicherheizungen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem.  Ansuchen können Gebäudeeigentümer/innen eines Ein-/Zweifamilienhauses und Reihenhauses mit Hauptwohnsitz am Projektstandort in der Steiermark. Je nach Einkommenssituation sind bis zu 100 % Förderung möglich!

  • Einreichverfahren: Die Antragstellung erfolgt in drei Schritten:
    • Der erste Schritt umfasst die Registrierung mit Ihrer konkreten Projektidee. Dies erfolgt ausschließlich unter www.sauber-heizen.at. Registrierungen können ab 02.01.2024 so lange durchgeführt werden wie Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis 31.12.2024. Nach Abschluss der Registrierung werden die übermittelten Unterlagen an die jeweilige Landesförderungsstelle weitergeleitet.
    • Der zweite Schritt betrifft die Durchführung einer Energieberatung. Nach Prüfung der formalen Bedingungen durch das jeweilige Bundesland ist eine umfassende Energieberatung durchzuführen, die aus einer verbindlichen Erstberatung sowie der Unterstützung bei der Angebotseinholung und der Antragsstellung besteht. 
    • Schritt 3: Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über www.sauber-heizen.at
  • Geltungszeitraum: Die Förderaktion gilt von 1.1.2024 bis 31. Dezember 2024.
  • Förderhöhe: 
    • Zusatzförderung „Sauber Heizen für Alle“ je nach Einkommen,
      bis zu 100 % der technologiespezifischen Kostenobergrenze*:
      – Anschluss Fernwärme: bis zu 28.243 Euro
      – Installation Pellet- oder Hackgutkessel: bis zu 35.893 Euro
      – Installation Scheitholzkessel: bis zu 29.816 Euro
      – Installation Luft/Wasser Wärmepumpe: bis zu 25.383 Euro
      – Installation Erdwärme/Wasser bzw. Wasser/Wasser Wärmepumpe bis zu 37.252 Euro
      *Es handelt sich hierbei um die umweltrelevanten und förderungsfähigen Kosten
  • Die Förderung steht einkommensschwachen Haushalten in Österreich, bezogen auf einen Einpersonenhaushalt entspricht das einem Nettoeinkommen von bis zu € 1.904,– zur Verfügung. Bei Mehrpersonenhaushalten kommt der entsprechende Gewichtungsfaktor zur Anwendung.

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Ihr Ansprechpartner

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