Photovoltaikförderungen 2019

Photovoltaikanlagen 2019 

  • Einreichzeitraum: 01. März 2019, bis voraussichtlich 30.11.2019 (solange Budget vorhanden ist)
  • Förderstelle: Klima- und Energiefonds
  • Abwicklungsstelle: KPC

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Neuerrichtung von PV-Anlagen bis 5 kWp sowie Gemeinschaftsanlagen bis 50 kWp.

 Wie hoch ist die Förderung?

  • freistehende bzw. Aufdachanlagen: 250 Euro/kWp (max. 35 % der Bruttokosten bei Privaten, max. 35 % der Nettokosten bei Betrieben)
  • gebäudeintegrierte Anlagen: 350 Euro/kWp
  • Förderung von Gemeinschaftsanlagen: 200 Euro/kWp (300 Euro/kWp gebäudeintegriert), max. 5 kWp pro Antrag, max. 50 kWp gesamt

Tarif- und Einmalförderung für PV-Anlagen vom Bund gem. § 12 ÖSG 2012 idgF

  • Einreichzeitraum: ab 09. Jänner 2019
  • Förderstelle: Bund
  • Abwicklungsstelle: ÖMAG

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Einspeisetarife von PV-Anlagen (Neuerrichtung und Erweiterung) zwischen 5 und 200 kWp (die Anlage darf nicht größer sein).

 Wie hoch ist die Förderung?

  • Tarifförderung für Überschussstrom: 7,67 ct/kWh
  • + Einmalförderung: € 250 kWp, max. 30 % der Errichtungskosten

Einreichung vor Umsetzung!

Investitionszuschuss für PV-Anlagen und Stromspeicher vom Bund gem. § 27a ÖSG 2012 idgF

  • Einreichzeitraum: ab 11. März 2019, 17:00 Uhr
  • Förderstelle: Bund (Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus)
  • Abwicklungsstelle: ÖMAG

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Neuerrichtung und die Erweiterung von bestehenden PV-Anlagen sowie die Neuerrichtung und Erweiterung von Stromspeichern.

 Wie hoch ist die Förderung?

a) PV-Anlagen:

  • bei PV-Anlagen bis 100 kWp: € 250/kWp
  • bei PV-Anlagen von mehr als 100 kWp: € 200/kWp (die Förderung bezieht sich auf die gesamte Anlage)
  • Förderbar sind max. 30 % der Investitionskosten und max. 500 kWp, auch wenn die Anlage größer ist.

b) Stromspeicher:

  • € 500/kWh
  • Förderbar sind max. 45 % der Investitionskosten.
  • Die Speicherkapazität muss mind. 0,5 kWh pro kWp betragen.
  • Gefördert wird bis max. 10 kWh pro kWp.
  • In allen Fällen darf die Förderung nicht mehr als 45 % der umweltrelevanten Mehrkosten betragen.

Photovoltaikanlagen in der Land- und Forstwirtschaft 2018/19

  • Einreichzeitraum: 29. Mai 2018 bis voraussichtlich 30.11.2019 (solange Budget vorhanden ist)
  • Förderstelle: Klima- und Energiefonds
  • Abwicklungsstelle: KPC

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Neuerrichtung und die Erweiterung von bestehenden PV-Anlagen von 5 bis 50 kWp.

 Wie hoch ist die Förderung?

  • Freistehende Anlagen/Aufdachanlagen: € 275/kWp
  • Gebäudeintegrierte Anlagen: € 375/kWp
  • Förderbar sind max. 40 % der Investitionskosten.

Einreichung vor Umsetzung!

Antragsberechtigt sind in diesem Fall nur landwirtschaftliche Betriebe.