Photovoltaikanlagen 2019
- Einreichzeitraum: 01. März 2019, bis voraussichtlich 30.11.2019 (solange Budget vorhanden ist)
- Förderstelle: Klima- und Energiefonds
- Abwicklungsstelle: KPC
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Neuerrichtung von PV-Anlagen bis 5 kWp sowie Gemeinschaftsanlagen bis 50 kWp.
Wie hoch ist die Förderung?
- freistehende bzw. Aufdachanlagen: 250 Euro/kWp (max. 35 % der Bruttokosten bei Privaten, max. 35 % der Nettokosten bei Betrieben)
- gebäudeintegrierte Anlagen: 350 Euro/kWp
- Förderung von Gemeinschaftsanlagen: 200 Euro/kWp (300 Euro/kWp gebäudeintegriert), max. 5 kWp pro Antrag, max. 50 kWp gesamt
Tarif- und Einmalförderung für PV-Anlagen vom Bund gem. § 12 ÖSG 2012 idgF
- Einreichzeitraum: ab 09. Jänner 2019
- Förderstelle: Bund
- Abwicklungsstelle: ÖMAG
Was wird gefördert?
Gefördert werden die Einspeisetarife von PV-Anlagen (Neuerrichtung und Erweiterung) zwischen 5 und 200 kWp (die Anlage darf nicht größer sein).
Wie hoch ist die Förderung?
- Tarifförderung für Überschussstrom: 7,67 ct/kWh
- + Einmalförderung: € 250 kWp, max. 30 % der Errichtungskosten
Einreichung vor Umsetzung!
Investitionszuschuss für PV-Anlagen und Stromspeicher vom Bund gem. § 27a ÖSG 2012 idgF
- Einreichzeitraum: ab 11. März 2019, 17:00 Uhr
- Förderstelle: Bund (Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus)
- Abwicklungsstelle: ÖMAG
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Neuerrichtung und die Erweiterung von bestehenden PV-Anlagen sowie die Neuerrichtung und Erweiterung von Stromspeichern.
Wie hoch ist die Förderung?
a) PV-Anlagen:
- bei PV-Anlagen bis 100 kWp: € 250/kWp
- bei PV-Anlagen von mehr als 100 kWp: € 200/kWp (die Förderung bezieht sich auf die gesamte Anlage)
- Förderbar sind max. 30 % der Investitionskosten und max. 500 kWp, auch wenn die Anlage größer ist.
b) Stromspeicher:
- € 500/kWh
- Förderbar sind max. 45 % der Investitionskosten.
- Die Speicherkapazität muss mind. 0,5 kWh pro kWp betragen.
- Gefördert wird bis max. 10 kWh pro kWp.
- In allen Fällen darf die Förderung nicht mehr als 45 % der umweltrelevanten Mehrkosten betragen.
Photovoltaikanlagen in der Land- und Forstwirtschaft 2018/19
- Einreichzeitraum: 29. Mai 2018 bis voraussichtlich 30.11.2019 (solange Budget vorhanden ist)
- Förderstelle: Klima- und Energiefonds
- Abwicklungsstelle: KPC
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Neuerrichtung und die Erweiterung von bestehenden PV-Anlagen von 5 bis 50 kWp.
Wie hoch ist die Förderung?
- Freistehende Anlagen/Aufdachanlagen: € 275/kWp
- Gebäudeintegrierte Anlagen: € 375/kWp
- Förderbar sind max. 40 % der Investitionskosten.
Einreichung vor Umsetzung!
Antragsberechtigt sind in diesem Fall nur landwirtschaftliche Betriebe.