Das Land Steiermark hat die Rahmenbedingungen für die Direktförderung von Photovoltaikanlagen, thermischen Solaranlagen und Holzheizungen für das Jahr 2014 bekannt gegeben.
Bei Photovoltaikanlagen wurde die maximal förderbare Modulleistung mit 3 kWp begrenzt, dafür wurden die Fördersätze für kleinere Anlagen leicht angehoben. Der Fördersatz für thermische Solaranlagen mit Heizungseinbindung wurde um rund 10 % erhöht. Bei den modernen Holzheizungen bleibt die Förderhöhe unverändert.
Im Folgenden findet sich ein Überblick über die Neuerungen.
Photovoltaikanlagen
Ab einer Größe von 2 kWp werden nur mehr die ersten 3 kWp einer Photovoltaikanlage gefördert (2013: 2 bis 5 kWp). Die maximale Förderhöhe beträgt 1.075 Euro (2013: 1.500 Euro).
Bis zu einer Gesamtgröße von max. 3 kWp werden auch Erweiterungen ab 0,5 kWp gefördert. Das heißt bei einer bestehenden 2 kWp – Anlage kann max. noch 1 kWp als Erweiterung gefördert werden. Wenn der Bestand bereits > 3 kWp ist, gibt es keine Förderung mehr.
Der Ertrag der PV-Anlage ist nicht mehr förderrelevant, wird aber abgefragt und muss somit vorgelegt werden.
Zur Bestätigung der Zählpunktnummer ist auch das Schreiben des EVU als Beilage zum Förderansuchen vorzulegen.
Thermische Solaranlagen
Die Förderung von „kleinen“ thermischen Solaranlagen (ohne Heizungseinspeisung) wurde reduziert, hingegen werden „größere“ Anlagen mit Heizungseinspeisung höher gefördert.
Solaranlagen von 6 bis 16 m² werden mit 50 €/m² gefördert. Hinzu kommt ein Sockelbetrag von 200 Euro (2013: 300 Euro).
Solaranlagen ab 16 m² werden mit 70 €/m² (2013: 60 €/m²) gefördert. Hinzu kommt ein Sockelbetrag von 550 Euro (2013: 500 Euro).
Bei abgewickelten Bauverfahren nach dem 1.5.2011 werden thermische Solaranlagen nur noch ab 16m² gefördert.
Holzheizungen
Die Förderung von Biomasse-Heizungen bleibt gleich. Scheitholzkessel werden mit max. 1.100 Euro, Pellets- und Hackschnitzelheizungen mit max. 1.400 Euro gefördert.
Umwälzpumpen werden nur noch mit dem EU Energieeeffizienzindex EEI < 0,23 gefördert. Ein entsprechender Nachweis ist einzuholen. Die alte Bezeichnung der Effizienzklasse (z.B. A, A+ ) gilt nicht mehr!
Die Förderung der Umälzpumpen setzt auch eine verpflichtende Energieberatung bei einem Ich Tu´s- Berater voraus.
Zuschlag Energieberatung
Es gibt wieder einen Zuschlag, wenn eine Energieberatung bei der Fördereinreichstelle im Zuge der Anlagenerrichtung in Anspruch genommen wird (einmalig pro Förderobjekt und FörderungswerberIn). Die Beratung wird nur noch in der Höhe des tatsächlich in Rechnung gestellten Honoras bis zu einem Betrag von € 100,- gefördert.
Downloads
- Antragsformular Biomasse 2014
- Infoblatt Biomasse 2014
- Richtlinie Biomasse 2014
- Förderfähige Holzkessel (Stand 13.8.2013)
Weitere Infos
Die Infoblätter sind in Kürze verfügbar. Für weitere Informationen kontaktieren Sie:
- Helga Veith, Tel.: 03152/8575-509 bzw. veith@lea.at
- Mag. Maria Eder, Tel.: 03152/8575-503 bzw. eder@lea.at
Danke für die Info
u. auch euch frohe Weihnachten u. ein Gutes neues Jahr.