Photovoltaikförderungen

Kaum eine erneuerbare Technologie machte innerhalb von nur wenigen Jahren so einen großen Entwicklungssprung wie die Photovoltaiktechnik. Die Anlagen wurden leistbar und man sieht mittlerweile schon auf vielen österreichischen Dächern diese Technologie.

Aktuelle Förderungen für PV-Anlagen:

Photovoltaik- Anlagen mit einer Leistung bis 35 kWp sind ab 1. Jänner 2024 von der Umsatzsteuer befreit. 

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den Nullsteuersatz in Anspruch nehmen zu können:

  • Bei der Gesamtanschaffung müssen PV-Module gekauft bzw. installiert werden.
  • Die Lieferung und/oder die Installation der PV-Anlage muss direkt an den/die zukünftige/n Betreiber/in der PV-Anlage erfolgen.
  • Die PV-Anlage wird auf oder in die Nähe von bestimmten Gebäuden betrieben.
  • Die Leistung der PV-Anlage darf höchstens 35 kWp betragen. Dies gilt auch bei der Erweiterung einer bestehenden PV-Anlage, die nach Erweiterung in Summe nicht größer als 35 kWp sein darf.
  • Es darf für dieselbe PV-Anlage kein Antrag auf EAG-Investitionszuschuss gestellt worden sein. Außer: Die übrigen Voraussetzungen für den Nullsteuersatz sind erfüllt UND die PV-Anlage wurde bereits vor dem 1.1.2024 erstmals in Betrieb genommen ODER der gestellte Antrag gilt als zurückgezogen.

Dann sind für private Photovoltaik- Anlagen keine Förderanträge mehr notwendig.

Die Umsatzsteuerbefreiung gilt für die Jahre 2024 und 2025.

Besonderheit Stromspeicher bei gleichzeitiger Errichtung einer PV-Anlage:

  • Umsatzsteuerbefreiung: das Größenverhältnis der PV-Anlage zum Speicher darf max. 1 : 2 (Modulleistung : Speicherkapazität) sein
  • EAG-Förderung: das Größenverhältnis der PV-Anlage zum Speicher muss mind. 1 : 0,5 (Modulleistung : Speicherkapazität) sein
  • Beispiel PV-Anlage 5 kWp:
    • Anwendung Nullsteuersatz: Batterie maximal 10 kWh
    • Anwendung EAG-Förderung: Batterie mindestens 2,5 kWh (maximal jedoch 50 kWh)

Zusätzlich zum Nullsteuersatz bzw. zur Bundesförderung kann für die Errichtung einer PV-Anlage und eines Stromspeichers die kleine Sanierung beim Land Steiermark beantragt werden. Förderansuchen sind bis 2 Jahre nach Rechnungslegung möglich.

>>> Hier geht’s zur Förderung „Kleine Sanierung“ mit Photovoltaik Anlage!

EAG-Investitionszuschuss-Strom-Novelle 2025

PV-Anlagen, welche nicht über die Umsatzsteuerbefreiung gefördert werden, können den EAG-Investitionszuschuss beantragen. 

  • Voraussetzungen: Zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbringung des Förderantrages ist die Inbetriebnahme der zu fördernden Maßnahme noch nicht erfolgt; der Beginn der Arbeiten der zu fördernden Maßnahme darf zudem nicht vor dem 21. April 2022 liegen. Die Höhe des Investitionszuschusses ist mit maximal 30% der förderfähigen Kosten (netto) begrenzt. 
  • Antragssteller: natürliche oder juristische Personen
  • Abwicklung: Anträge auf die Förderung durch Investitionszuschuss sind über die EAG-Förderabwicklungsstelle durch die zur Verfügung stehenden elektronischen Unterlagen einzubringen. Der erstmalige Antrag auf Förderung durch Investitionszuschuss ist jedenfalls vor der Inbetriebnahme der zu fördernden Maßnahme einzubringen.
 

Unsere Dienstleistungen für Privatpersonen

  • Beratung zur Dimensionierung der PV-Anlage
  • Zählpunktansuchen und Einholung der Netzzusage bei E-Netze Steiermark
  • Unterstützung bei der Technikauswahl

Ihr Ansprechpartner

Durch das Expertenwissen der LEA wird Ihre Photovoltaikanlage von der Idee bis zur Inbetriebnahme kompetent und zuverlässig realisiert. Bitte kontaktieren Sie unser Expertenteam der LEA unter Tel. 03152 38 911 bzw. office@lea.at