Direktförderung von Solaranlagen
Das Land Steiermark gewährt als Maßnahme zur Förderung erneuerbarer Energieträger, zur Verringerung von Emissionen und Schonung von Ressourcen einmalige, nicht rückzahlbare Zuschüsse.
Für Sonnenkollektoren (thermische Solaranlagen) beträgt der Zuschuss
€ 300,- Sockelbetrag + € 50,-/m² zurechenbarer Apertur-/Absorberfläche bzw.
€ 500,- Sockelbetrag + € 50,-/m² bei Heizungseinbindung
Obergrenze: je max. € 2.000,-/Einheit (z.B. Ein-, Zweifamilienhaus), € 650,-/Wohnung (Geschoßwohnbau)
Eine zusätzliche Förderung von € 50,- wird bei Tausch oder Einbau einer Umwälzpumpe der Energieeffizienzklasse A gewährt.
Aufgrund der Änderungen der Richtlinien zur Förderung für Solaranlagen mit 01.01.2010 verweisen wir bei der Antragstellung sich folgende Unterlagen genau durchzulesen.
» Antragsformular_Solaranlagenförderung_2010
