Direktförderung von Photovoltaikanlagen
Das Land Steiermark gewährt als Maßnahme zur Förderung erneuerbarer Energieträger, zur Verringerung von Emissionen und Schonung von Ressourcen einmalige, nicht rückzahlbare Zuschüsse.
Photovoltaikanlagen
Förderbare Leistung [ab zurechenbarem, erreichten kWp]
Förderbetrag [€]
Normalförderung
Förderung nur zusammen mit der KLIEN-Förderung 2010
gesamt
gesamt
Neuerrichtung oder Erweiterung von Anlagen bei Gebäuden bis zu 2 WE gemäß § 3 Abs. 1 sowie Anlagen gemäß § 3 Abs. 2
3 1.000,-
750,-
4 zusätzlich 250,- 1.250,-
937,50
5 zusätzlich 250,- max. 1.500,-
max. 1.125,-
Neuerrichtung oder Erweiterung bei Gebäuden ab 3 WE gemäß § 3 Abs. 1
3 1.000,-
Förderung nur von 3 bis 5 kWp wie oben für jedes weitere kWp zusätzlich 250,- max. 15 4.000,-
Sockelbetrag
500,-
375,-
Zuschüsse können nur bei Vorliegen der in dieser Richtlinie festgelegten Vorraussetzungen und nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten des Landes Steiermark gewährt werden.
Änderung ab 6.7.2010: Bei einer Förderung zusammen mit der KLIEN-Förderaktion 2010 beträgt die Fördersummen 75 % der Normalförderung.
Bei der Antragstellung verweisen wir sich folgende Unterlagen genau durchzulesen.
» Antragsformular_Photovoltaikanlagenförderung_2010
