Direktförderung von Photovoltaikanlagen

Das Land Steiermark gewährt als Maßnahme zur Förderung erneuerbarer Energieträger, zur Verringerung von Emissionen und Schonung von Ressourcen einmalige, nicht rückzahlbare Zuschüsse.

Photovoltaikanlagen

Förderbare Leistung [ab zurechenbarem, erreichten kWp]

Förderbetrag [€]

Normalförderung

Förderung nur zusammen mit der KLIEN-Förderung 2010


gesamt

gesamt

Neuerrichtung oder Erweiterung von Anlagen bei Gebäuden bis zu 2 WE gemäß § 3 Abs. 1 sowie Anlagen gemäß § 3 Abs. 2

3

1.000,-

750,-

4 zusätzlich 250,-

1.250,-

937,50

5 zusätzlich 250,-

max. 1.500,-

max. 1.125,-

Neuerrichtung oder Erweiterung bei Gebäuden ab 3 WE gemäß § 3 Abs. 1

3

1.000,-

Förderung nur von 3 bis 5 kWp wie oben
für jedes weitere kWp zusätzlich 250,-
max. 15

4.000,-

Sockelbetrag

500,-

375,-

Zuschüsse können  nur bei Vorliegen der in dieser Richtlinie festgelegten Vorraussetzungen und nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten des Landes Steiermark gewährt werden.

Änderung ab 6.7.2010: Bei einer Förderung zusammen mit der KLIEN-Förderaktion 2010 beträgt die Fördersummen 75 % der Normalförderung.

Bei der Antragstellung verweisen wir sich folgende Unterlagen genau durchzulesen.

» Antragsformular_Photovoltaikanlagenförderung_2010

» Richtlinie_Photovoltaikanlagen_2010

» Infoblatt_Photovoltaikanlagen_2010

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